HDI Lebensversicherung verwendet unzureichende Widerspruchsbelehrungen
Die HDI Lebensversicherung manövrierte sich durch die Erteilung fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen in eine rechtlich unkomfortable Situation. Infolge der Fehlerhaftigkeit tausender Belehrungen können die Versicherungsnehmer ihr Widerspruchsrecht auch noch Jahre nach Vertragsschluss ausüben. Dies führt zu enormen Verlusten, die das Versicherungsunternehmen hinnehmen muss.
Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung
Die allermeisten Verträge zwischen 1994 und 2007 wurden auf Grundlage des sog. Policenmodells abgeschlossen. Im Zuge dessen erhielt der Versicherungsnehmer die relevanten Unterlagen erst nach Vertragsabschluss. Aufgrund der daraus resultierenden hohen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers, konnte dieser dem Vertrag noch 14 Tage (später 30 Tage) nach Vertragsschluss widersprechen. Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung konnte die gesetzlich vorgesehene Widerspruchsfrist jedoch nicht in Gang setzen. Deshalb können Versicherungsnehmer noch heute ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen. Der Vertrag gilt nach erfolgtem Widerspruch als nie geschlossen.
Da der Versicherungsnehmer die über die Jahre gezahlten Beiträge somit ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss dieser dem Verbraucher die Beiträge erstatten. Für die Möglichkeit der Kapitalnutzung muss der Versicherer diesen Betrag verzinsen. Dies ist der sog. Nutzungsersatz.
Neben diesem Betrag muss das Versicherungsunternehmen dem Verbraucher ebenfalls die kostenintensiven Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzahlen. Diese Posten ergeben addiert eine enorme Ersparnis zugunsten des Verbrauchers. Anzurechnen ist lediglich der genossene Versicherungsschutz, der bei diesen Summen allerdings kaum ins Gewicht fällt.
Mit unserem einfach zu bedienenden und übersichtlichen Rückforderungsrechner können Sie im Handumdrehen berechnen, welcher Betrag Ihnen im Falle eines Widerspruchs zusteht.
Entscheidend: eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung
Voraussetzung für die Möglichkeit einer hohen Ersparnis ist jedoch ein Fehler in der Widerspruchsbelehrung des Versicherungsvertrages. Im Wesentlichen enthalten die Widerspruchsbelehrungen immer wiederkehrende Fehler.
Unvollständige Auflistung der maßgeblichen Unterlagen
Die Unterlagen, die der Versicherungsnehmer bei Erteilung der Widerspruchsbelehrung erhalten haben muss, müssen in der Belehrung abschließend aufgezählt werden. Diese Dokumente umfassen den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, sowie die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG. Ohne eine umfassende Benennung der fristauslösenden Unterlagen kann der juristische Laie nicht feststellen, ob ihm alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Oftmals problematisch: das Formerfordernis
Häufig leiden Widerspruchsbelehrungen im Bereich des Formerfordernisses unter schwerwiegenden Mängeln. Das gesetzliche Formerfordernis für den Widerspruch ist für Belehrungen, die vor 2002 erteilt wurden, die Schriftform nach 2002 die Textform. Die Textform ist weitreichender als die Schriftform, da diese auch eine Erklärung per Mail oder Telefax zulässt. Oftmals vergaßen die Versicherer jedoch, das Formerfordernis auszutauschen.
In vielen frühen Widerspruchsbelehrungen findet sich unzulässiger Weise gar kein Hinweis auf die Form, in der der Verbraucher den Widerspruch erklären kann. Ohne diese Angabe ist es diesem jedoch nicht mit Sicherheit möglich, den Widerspruch formgerecht zu erklären, entschied der Bundesgerichtshof.
Deutliche Hervorhebung obligatorisch
Ein weiteres wichtiges Erfordernis ist die deutliche Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung. Ohne diese vermag der Versicherungsnehmer die wichtige Belehrung in der Fülle der Informationen nicht wahrzunehmen. Sie darf deshalb nicht einfach in den Vertragsunterlagen untergehen. Eine Belehrung ist deutlich hervorgehoben, wenn sie fettgedruckt oder in einer anderen Drucktype dargestellt ist. Dem Erfordernis der deutlichen Hervorhebung kann der Versicherer auch durch eine Umrandung genügen. In den allermeisten Fällen ist die Belehrung jedoch entgegen diesen Vorgaben ohne weitere Kenntlichmachung in den übrigen Vertragstext eingegliedert. Dies widerspricht den vom Bundesgerichtshof bestätigten Vorgaben.
Aussichten
Ein Widerspruch gegen Ihre Lebensversicherung kann eine hohe Rückerstattungssumme mit sich bringen. Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann dieser die schlechte Entwicklung der Police ausgleichen. Ein Selbstläufer ist der Widerspruch hingegen wahrlich nicht. Jede Belehrung muss im Einzelfall geprüft werden, die Berechnung der Rückerstattungsansprüche ist detailliert und kompliziert. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und/oder einer Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch sehr gut. Wir stehen Ihnen gerne von der Überprüfung Ihrer Belehrung bis zur Einigung mit der Lebensversicherung zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.