Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei der MLP Lebensversicherungs AG
Die MLP Lebensversicherung erfreut sich derzeit nach der ausbleibenden Nachfrage an Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren an einem kleinen Aufschwung. Das Interesse der Versicherungsnehmer an Lebensversicherungen steigt wieder.
Unerfreulich für das Versicherungsunternehmen dürften jedoch die fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen sein, die der Versicherer seinen Versicherungsnehmern in der Vergangenheit erteilt hat. Diese genügen den gesetzlichen Maßstäben nicht und kosten das Unternehmen infolge der Rückabwicklung beträchtliche Summen.
Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung
Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung führt zur Auflösung der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als habe er den Versicherungsvertrag nie unterschrieben. Dies ist insbesondere interessant, da sich viele fondsgebundene Policen seit Vertragsschluss unvorteilhaft entwickelt haben. Betroffene Versicherungsnehmer beklagen mitunter hohe Verluste und können nicht einmal mit dem Betrag rechnen, den sie eingezahlt haben.
Fehlende Belehrung über das Formerfordernis
Problematisch ist beispielhaft die Verwendung einer folgend lautenden Passage:
„Nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz steht Ihnen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen der Versicherung widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.“
Die von der MLP verwendete Belehrung belehrt den Versicherungsnehmer nicht über die Form, in der er den Widerspruch erklären kann. Gesetzlich vorgesehen ist für Vertragsschlüsse nach 2002 die „Textform“ (BGH, Urteil vom 14.10.2015 – IV ZR 211/14). Vor der Modernisierung des Schuldrechts lautet das Formerfordernis „Schriftform“. Vorliegend fehlt jedoch jeglicher Hinweis, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben war. Dieser Fehler führt zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung (BGH, Urteil vom 23.03.2016 – IV ZR 329/15).
Deutliche Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung
Die Widerspruchsbelehrung muss den Verbraucher auf sich aufmerksam machen, um einen ausreichenden Verbraucherschutz zu garantieren. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof das Erfordernis einer deutlichen Hervorhebung bestätigt (BGH, Urteil vom 24.02.2016 – IV ZR 512/14). Sie muss sich von anderen Textpassagen deutlich abgrenzen (BGH, Urteil vom 16.10.2013 – IV ZR 52/12). Diesem Erfordernis kann durch eine Umrandung, Fettdruck oder einer größeren Schrift entsprochen werden.
Die Belehrungen der MLP werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Oftmals finden die Belehrungen sich auf Seite 2 des Anschreibens, das den Unterlagen beigefügt ist. Außerdem werden sie nicht in einer anderen Schriftart oder Schriftgröße dargestellt. Eine Umrandung, die die Wichtigkeit der Belehrung signalisieren könnte, wird nicht vorgenommen.
Hohe Ersparnisse durch den Widerspruch möglich
Der betroffene Versicherungsnehmer erhält von der MLP Lebensversicherung hohe Rückzahlungen.
Die Widersprechenden erhalten sowohl die eingezahlten Beiträge, zuzüglich einer Verzinsung, als auch die oftmals hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten zurückerstattet. Anzurechnen ist lediglich der genossene Versicherungsschutz. Die hohen Rückforderungsansprüche führen zu einer signifikanten Ersparnis gegenüber einer Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung.
Mit unserem einfach zu bedienenden und übersichtlichen Rückforderungsrechner können Sie im Handumdrehen berechnen, welcher Betrag Ihnen im Falle eines Widerspruchs zusteht.
Aussichten
Die Rechtsprechung in Bezug auf den Widerspruch gegen eine Lebensversicherung kann als gefestigt bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere da viele maßgebliche Urteile vom Bundesgerichtshof stammen, auch das Bundesverfassungsgericht pflichtete den Verbrauchern bei. Trotz dieser klaren Rechtsprechung verweigern die Lebensversicherer die Anerkunng des Widerspruchs. Die Erfolgsaussichten für eine Durchsetzung Ihrer Interessen in einem gerichtlichen Verfahren stehen in Anbetracht der positiven Rechtsprechung allerdings sehr gut.
Gerne überprüfen wir die Widerspruchsbelehrung Ihrer Police kostenfrei und unverbindlich auf ihre Fehlerhaftigkeit. Anschließend besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch Ihre Erfolgsaussichten und rechtlichen Möglichkeiten.