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Datenschutzauskunft nach der DSGVO


Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von Nutzern und Kunden gestärkt.  Unternehmen müssen ihre datenverarbeitenden Prozesse so einrichten, dass die Betroffenen ihre Rechte geltend machen können.

Neben dem Recht auf Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten und dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ist insbesondere das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO besonders praxisrelevant. Schließlich ist die Datenschutzauskunft eine unerlässliche Voraussetzung zur Geltendmachung der weiteren Rechte.

Betroffene haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf bestimmte Informationen, insbesondere:

    • Verarbeitungszwecke,
    • Kategorien der verarbeiteten Daten,
    • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden
    • die geplante Speicherdauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung
    • und eines Beschwerderechts
    • die Daten-Herkunft
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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