• Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

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    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
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Datenschutzbeauftragte – Aufgaben und Arten


2018 ist die neue EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft getreten. Die unmittelbar geltende europarechtliche Verordnung novelliert den Datenschutz für den gesamten europäischen Raum.

Unternehmen, welche die Voraussetzungen nach der EU-DSGVO erfüllen, sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet. Er übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und haftet bei verfehlter Einhaltung. Die Person kann aus den Kreisen der Mitarbeiter oder extern bestellt werden.

Dabei muss der Datenschutzbeauftragte die Maßnahmen nicht selbst umsetzen. Vielmehr berät er der Geschäftsführung bezüglich der Umsetzung bestimmter Schritte. Letztendlich hat er die rechtskonforme Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.

Der Datenschutzbeauftragte muss nicht zwangsläufig ein Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die EU-DSGVO räumt auch die Möglichkeit ein, einen externen Datenschutzbeauftragten bei einem fachkundigen Dienstleister zu bestellen. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist eine wirtschaftliche Lösung. Die reguläre Personalstruktur bleibt bestehen, während ein unabhängiges Kontrollorgan die Geschäftsführung zum Thema berät und konkrete Handlungsvorschläge vorbereitet.

Teils  drastische Strafen für Verstöße sind ein zentrales Element der DSGVO. Unternehmen sollen sich ihrer enormen Verantwortung bewusst werden und den Datenschutz als wichtigen Bestandteil einer jeden unternehmerischen Tätigkeit wahrnehmen. Durch die Verschärfung der Strafen, die nun in Höhe von 20 Mio. € verhängt werden können, werden Unternehmen gezwungen, die hohen Anforderungen der DSGVO umzusetzen.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.