Im Insolvenzverfahren entstandene Schulden

Neue Schulden, die während des Insolvenzverfahrens entstehen, können weitreichende Auswirkungen haben. Bei der Restschuldbefreiung wird zwischen den Schulden vor Beginn des Insolvenzverfahrens und den neu entstandenen Schulden während des Verfahrens unterschieden. Dies hat zur Folge, dass die neuen Schulden nicht unter die Restschuldbefreiung fallen. Sie müssen diese unabhängig von Ihrem aktuellen Insolvenzverfahren tilgen. Im Hinblick auf die neuen Schulden sind Sie darüber hinaus nicht vor Vollstreckungen geschützt.

Neue Schulden allein stellen keinen Versagungsgrund dar

Allerdings stellen neue Schulden allein – entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens – keinen Versagungsgrund dar. So können Sie neue Schulden machen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihr laufendes Insolvenzverfahren hat. Der große Nachteil ist, dass diese eben nicht durch die Restschuldbefreiung getilgt werden.

Zudem können neue Schulden im Insolvenzverfahren, die Sie nicht zurückzahlen können, einen strafbaren Eingehungsbetrug darstellen.

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148 Kommentare
  1. Tanja
    says:

    Hallo, meine 2 Kids sind Gläubiger bei meinem ex Mann, jetzt hat er die Alterstufung laut Düsseldorfertabelle seit einigen Monaten nicht gezahlt, also neuschulden verursacht, hat das Auswirkungen auf seine Restschuldbefreiung?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      das Begründen neuer Schulden hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Erteilung der Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Ayse
    says:

    Hallo,

    ich möchte ende diesen Monat einen Mitarbeiterdarlehen aufnehmen, darf ich das oder ist diese verboten während ich mich in der Insolvenz befinde? Die Summe würde bei über 2500,00 € liegen. Die Rate wird höchstwahrscheinlich dann vom Arbeitgeber einbehalten solange mein Darlehen abbezahlt ist. Wird es Probleme bei geben? Das was mir gepfändet wird sind 150,00 € meines Gehaltes

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      neue Schulden dürfen Sie auch während des Insolvenzverfahrens machen, sofern diese angemessen sind. Solange die Rate aus Ihrem unpfändbaren Lohnanteil bezahlt wird, ist grundsätzlich nichts zu befürchten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Emre
    says:

    Hallo,

    ich befinde mich in einer Mietwohnung wo mein Anschluss für einen DSL blockiert wird. Mein Ex Partner hatte hier einen Anschluss bei einem Anbieter und paar allnet Verträge. Auf ihn kam plötzlich eine hohe Summe die er nicht bezahlen wollte und somit ging es ins Inkasso. Ich kann keinen DSL Anschluss haben solange er es nicht kündigt.. Hat er die Möglichkeit die offene Posten für den DSL zu bezahlen oder darf er das nicht zahlen da die zu Gläubiger zählen? Kann er durch die Insolvenz schneller daraus kommen sodass es zu einer sonderkündigung kommt?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      ein Internetanbieter gehört wie der Vermieter zu den Gläubigern, die für Sie nach heutiger Sicht existenzielle Leistungen erbringen. Daher darf grundsätzlich unabhängig einer möglichen Insolvenz die offenstehende Rechnungsbetrag beglichen werden, um den Internetanschluss wieder benutzen zu können.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Lara
    says:

    Guten Tag

    Mein ex ist vor kurzem in die Private Insolvenz. Es bestehen gemeinsame Schulden ( Miete ,Strom) Nun bezahle ich diese Sachen aktuell alleine ab. Wie verhält sich dass, das ich an die Hälfte meines Geldes komme? Die Verbindlichkeiten werde ich erst abbezahlt haben wen mein ex mit der Insolvenz fertig ist. Habe ich da Chancen diese dann einzuklagen und Vollstrecken zu können? Es handelt sich in dem Sinn ja dann um neu Schulden?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      Ihr Ausgleichsanspruch ist Insolvenzforderung und keine neue Forderung. Sie können daher Ihren Ausgleichsanspruch nur im Insolvenzverfahren geltend machen, wenn Sie die Forderung des Gläubigers gänzlich befriedigt haben (anderenfalls nicht, § 44 InsO). Nach erteilter Restschuldbefreiung können Sie Ihren Ausgleichsanspruch nicht mehr durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Ayse
    says:

    Guten Tag,

    ich werde demnächst heiraten und mein Partner geht in die Insolvenz rein. Ich weiß, dass sein Pfändungsfreibetrag sich erhöht wenn er verheiratet ist aber bis zu wie viel darf ich als Ehefrau verdienen, ohne dass was von ihm gepfändet wird weil ich zu ein hohes Einkommen habe und ohne das sich was an seinem verdienst verdient? Wie viel dürfen dann meinerseits von verdienst dazu kommen?

    LG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      dies kann man im Vorfeld nicht pauschal sagen. Es gibt hier keine starren Werte. Eine Verringerung des Pfändungsfreibetrags kommt ohnehin nur auf Antrag des Insolvenzverwalters hin in Betracht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Tolga
    says:

    Hallo,

    ich werde demnächst heiraten und verdiene meine 1500,00 €. Davon bleiben mir ca 1250,00 € übrig. Bin verlobt und meine Verlobte möchte 3 Jahre warten bis ich aus der Insolvenz Rausbin, da uns wohl das ganze nicht für zwei Personen ausreichen wird. Wird mein Pfändungsbetrag vom heiraten erhöht, oder wird mir dann weniger gepfändet wenn ich verheiratet bin? Wie viel darf meine Lebenspartnerin dann verdienen wenn ihr Ehemann sich in der Insolvenz befindet? Habe gehört, dass sie dann nicht über 500,00 € verdienen darf und das reicht dann doch niemals für zwei Personen aus wenn man dann Miete etc bezahlt. Sie bezieht gerade ALG II und schon so kommen wir über unsere Runden aus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      wenn Sie heiraten, erhöht sich Ihr Pfändungsfreibetrag, weil Ihre Ehefrau eine unterhaltsberechtigte Person wird. Grundsätzlich kann Ihre Ehefrau unbegrenzt viel verdienen, da das Einkommen Ihrer Ehefrau während Ihres eigenen Insolvenzverfahrens nicht angerührt werden darf. Es kann allenfalls dazu kommen, dass der zunächst gestiegene Pfändungsfreibetrag nach der Hochzeit wieder ganz oder teilweise reduziert wird, wenn Ihre Ehefrau ein hohes Einkommen hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Nadine
    says:

    Hallo,

    darf mein Lohn während des Insolvenzverfahren gepfändet werden? Wenn ja, wie viel würden von 1500,00 € Netto übrig bleiben. Wenn es gepfändet wird, wieso wird es dann gepfändet? Ich gehe doch in die Insolvenz wozu dient die Insolvenz dann wenn etwas trotzdem gepfändet wird? Und eine Frage dazu, muss ich in der Insolvenz Zeit einen P Konto haben oder kann ich auch ein normales Konto nutzen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      der Schuldner wird nach 3 Jahren schuldenfrei, wenn er in den drei Jahren so viel wie zumutbar dafür leistet, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden. Daher wird pfändbares Vermögen und der Lohn bis zu einem gewissen Grad gepfändet. Die Höhe der Pfändung richtet sich dabei grundsätzlich nach der Pfändungstabelle. Während der gesamten Insolvenz empfehlen wir Ihnen ein P-Konto zu führen, um gegen Pfändungen besonders geschützt zu sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Bella
    says:

    Hallo,

    ich habe hohe Schulden und überlege einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Arbeite momentan vollzeit und meine frage ist, bis zu wie viel darf ich verdienen wenn ich 3 Jahre in der Insolvenz bin? Wird mir mein Lohn gepfändet oder kann ich wie zuvor auch ganz normal arbeiten gehen ohne Angst zu haben das mir 3 ganze Jahre monatlich weniger übrig bleibt als sonst?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      In der Insolvenz wird Ihnen ab einem bestimmten Verdienst ein Teil des Lohnes gepfändet. Dies können unserer Pfändungstabelle entnehmen. Ein großer Vorteil der Insolvenz besteht darin, dass ein Schuldner meist mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn mehrere einzelne Gläubiger Pfändungsmaßnahmen vornehmen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Sie können bereits nach 3 Jahre schuldenfrei sein. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Fatma
    says:

    Hallo,

    ich werde demnächst Heiraten und überlege auch in die Insolvenz zu gehen. Wenn ich Heirate und den Nachnamen meines Partners trage, gehe ich dann mit dem neuen Nachnamen von mir in die Insolvenz oder wird das ganze trotz das ich verheiratet bin, auf mein Familiennamen laufen? Wenn ich mit meinem Nachnamen in die Insolvenz gehe und heirate, ist der nachname nachdem ich geheiratet habe sauber oder sieht man dann das ich in der Insolvenz unter meinen Familiennamen bin? Macht es einen Unterschied ob ich vor oder nach der Hochzeit einen Antrag auf insolvenz stelle?

    Danke

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      in der Tat knüpfen viele Rechtsfolgen in praktischer Hinsicht an den Namen einer Person an. Es ist grundsätzlich so, dass trotz neuem Nachnamens die Person identifizierbar bleibt. Relevant ist dies besonders, wenn Daten von Wirtschaftsauskunfteien gespeichert werden. Im Falle einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung steht z.B. in der SCHUFA – was eine von mehreren Wirtschaftsauskunfteien ist -, der vollständige Name der Person und nicht nur abstrakt ein Familienname. Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, ob Sie den Antrag vor oder nach der Hochzeit stellen. Der einzige – minimale – Unterschied ist, dass eine Namensänderung aufgrund einer Hochzeit auch im Insolvenzverfahren anzuzeigen ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Kader
    says:

    Hallo,

    Ich habe Schulden und überlege einen Insolvenzantrag zu stellen. Auf jedenfall habe ich mich bei einem Online Shop registriert und als ich bei Nachname tippen wollte kam da schon direkt ein beispiel. Bin mit dem Finger mit versehen drauf gekommen und dann wurde ein Paket auf meinen Namen, Nachnamen meines Verlobten zugestellt. Ich werde demnächst heiraten und auch diesen Nachnamen tragen, nur habe ich offene Posten obwohl ich noch meinen eigenen Nachnamen trage. Kann mit dem Nachnamen von Verlobten auf meinen Namen was passieren oder muss ich das mit in die Insolvenz nehmen weil es nur ein Tippfehler war?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich besteht bei einem Online-Shop ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
      Wenn hiervon kein Gebrauch gemacht wurde und die Bestellung entgegengenommen und nicht mehr zurückgegeben wurde, so wäre es empfehlenswert, die Forderung als Insolvenzforderung mit in die Insolvenz zu nehmen. Der Insolvenzverwalter kann die Forderung auch noch bestreiten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. De
    says:

    Hallo ich unterschreibe morgen meinen Insolvenzantrag. Habe aber die letzten 5 Monate weiter Schulden gemacht die meine Schuldnerberatung noch nicht in ihrer Liste hat . Kann ich die noch rein reichen ohne das der Antrag abgebrochen wird ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ja, sämtliche Verbindlichkeiten im Vorfeld der Insolvenz können und sollten angegeben werden. Allerdings sollten keine sogenannten unangemessenen Verbindlichkeiten enthalten sein, also Schulden, die den Lebensverhältnissen nicht angemessen sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Nazli
    says:

    Hallo,

    im Juli bezahle ich der Insolvenzberaterin das letzte mal die Kosten für den Beginn meiner Insolvenz. Letztes Jahr hatte es schon begonnen, durch die neue Regel wurde es unterbrochen und musste einen erneuten Termin mit meiner Beraterin schließen und das restliche noch zahlen. Dazu zählen auch die neuen Gläubiger, die dazu gekommen sind. Nun habe ich schon einen Inkassoverfahren im Auftrag des Gläubigers erhalten aber von verschiedenen Inkassen. Ich habe vor paar Tagen die erste Mahnung zu einer anderen Bestellung erhalten, kann dies der Grund dafür sein das meine Insolvent gefährdet wird oder wird meine Insolvenz sicher laufen ohne das dieser Gläubiger der Grund für das Versagen ist? Es ist der ein und der selbe Gläubiger, nur das ich bis jetzt zu einer dieser Bestellungen noch kein Inkasso Brief erhalten habe. Reicht es voll aus, dass ich überhaupt bei diesem Gläubiger Schulden habe oder muss ich für jede einzelne Bestellung die durchführt worden ist die eigenen Inkasso Briefe für alle einzelnd vorlegen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      da Sie sich bereits in einem Beratungsverhältnis befinden, können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Evelyne
    says:

    Hallo… Ich habe seit 2 Jahren keine Schulden mehr gemacht.. Heute hab ich erfahren das meine private Insolvenz gestartet ist…vor 7 Monaten hab ich etwas auf Raten bestellt was ich noch 1,5 Jahre abzahlen muss..Darf meine verwalterin mir diesen Laptop wegnehmen jetzt. .?. Ihrer Aussage nach darf ich nur ein Handy besitzen aber keinen Laptop..der Anbieter nimmt das Gerät auch nicht mehr zurück das hab ich schon in Erfahrung gebracht. .solange ich das Gerät doch weiterhin bezahle gefährde ich doch nicht meine Insolvenz..es ist ja keiner meiner gläubiger.. der Gerichtsvollzieher zb hätte mir das gerät gelassen weil es an wert verliert und.. Ich habe keine Ahnung wie man sowas errechnet.. Ich bin nur sehr beunruhigt gerade und hoffe irgendjemand hat info.. Danke..

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      die Beantwortung der Frage hängt stark vom Verhalten des Insolvenzverwalters ab. Ob Sie den Laptop behalten dürfen oder nicht, wird maßgeblich davon bestimmt, ob der Insolvenzverwalter Ihnen die Erfüllung des Vertrags belässt oder ob er mit Wirkung für die Insolvenzmasse selbst den Vertrag erfüllt oder ob er den Vertrag kündigt. Im ersten Fall zahlen Sie weiterhin aus Ihrem unpfändbaren Einkommensteil die Raten ab und dürfen in der Regel den Laptop weiterhin besitzen. Ihr Eigentum wird er erst in der Regel nach Zahlung der letzten Rate. Im zweiten Fall ist es denkbar, dass der Laptop an den Insolvenzverwalter geht und im dritten Fall, kann der Händler eine mögliche Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle anmelden und das Gerät zur Rückgabe an sich verlangen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Georg
    says:

    Guten Tag aus Hannover

    ich habe eine Frage zu einer Insolvenz mit laufenden gescheiterten Verträgen.

    Ich bin bei einer Schuldnerberatung und gehe bald in Privatinsolvenz. Soweit sind alle Gläubiger bekannt.

    Nun habe ich eine Frage zu Verträgen die nicht Handschriftlich verfasst wurden bei zum Beispiel einen Handyanbieter.

    Der Vertrag wurde telefonisch und per Email angefragt .

    Der Vertrag kam auch später auf meine normale Adresse und den Angaben zustande .

    Später jetzt nach jahrelanger Durchsicht der Rechnungen habe ich festgestellt das bei meinen Nachnamen ein Fehler aufgetreten ist .

    Es wurde mein Nachname dort mit einen Buchstaben “fehlend” geführt .

    Das heißt der Nachname ist so nicht richtig in der Rechnung aufgeführt, es wurde einfach ein Buchstabe nicht richtig mit geschrieben. Ob der Anbeiter das am telefon falsch verstanden hat oder später falsch aufgenommen hat , kann ich nicht sagen.

    Die Rechnungen und der Briefverkehr kam ja immer an , deswegen habe ich mirnichts dabei gedacht.

    So nun möchte ich aber mit ALLEN Forderrungen in die Insolvenz . Was macht man mit den Rechnungen wo der Nachname mal nicht ganz korrekt geführt wurde ? Der Vertrag kam ja trotzdem zustande , allerdings habe ich diese Verträge nicht selbst Handschriftlich ausgefüllt.

    Sollte man das nachträglich korrigieren beim Anbieter oder kann es so mit in die Insolvenz aufgenommen werden ?

    Zum Beispiel des Namens , Holdinz Richtig , Geführt Holinz Unterschied !

    Wieverhält es sich wenn der vertragsanbieter den Namen falsch in seiner Liste aufgenommen hat ?

    Gruß Georg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass gemäß § 133 BGB der Wille der Vertragsparteien entscheidend sein soll. Der Vertrag ist also wirksam, auch wenn es beim Namen zu einem Tippfehler gekommen sein sollte. Die Verbindlichkeiten können also problemlos in die Insolvenztabelle aufgenommen werden. Zur Klarstellung kann eine Forderungsaufstellung mit korrigiertem Namen verlangt werden, dies sollte aber nicht nötig sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Elsa
    says:

    Guten Abend ,

    ich habe auch Fragen zu den Insolvenzverfahren für Privatpersonen und eine spezifische zu einer Gewerblichentätigkeit.

    Zu der Privatinsovenz :

    Wenn man nun versucht alle Gläubiger aufzuzählen die berechtigt wären eine Forderung gelten zu machen ( Tiel oder noch nicht nach 3 Jahren verjährt ) wie verhält es sich wenn noch ein Gläubiger auftritt , wärend einer laufenden Insolvenz?

    Beispielsweise hat man im Jahr 2020 noch eine Forderung bewirkt , wo man noch keine konkrete Rechnung zu bekommen hat und dieser Gläubiger meldet sich erst wärend den laufen Insolvenzverfahren mit seiner Forderung ?

    Wäre das als Altschuld zu betrachten und wird Problemlos in die Insolvenz mit einfließen ?

    Wir sieht es mit einer Kleingewerbetätigkeit mit eigenen Einkommen aus , gibt es für Selbstständige besondere höhere Pfändungsfreigrenzen auf einen P-Konto ?

    Und sind Forderungen von der Landeskasse Niedersachsen , ( Rückforderungen Jobcenter oder Justizkassen Gercihtskosten) mit aufnehmbar in eine Privatinsolvenz ?

    Ich bedanke mich für eine kompetente Erstberatung dazu .

    Liebe Grüße Elsa

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ein Gläubiger, der sich später meldet, ist grundsätzlich unschädlich für die Restschuldbefreiung, wenn der Insolvenzschuldner beim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine erheblichen Fehler macht. Bei einer Selbstständigkeit wird der pfändbare Anteil nach dem fiktiven Einkommen berechnet. Auch Forderungen von Behörden können am Restschuldbefreiungsverfahren teilnehmen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Jasmin
    says:

    sehr geehrte Damen und Herren, 

    Leider ist meine insolvenzverwalterin im Urlaub. ich bin auf dem Weg zur Privatinsolvenz.
    Meine Insolvenzberaterin schreibt im Moment alle Gläubiger an. Gestern Abend habe ich einen Betrag von 500 Euro auf Rechnung bestellt. Die habe ich gestern Abend aber gleich überwiesen. Um keine neuen Schulden zu machen.
    Die Insolvenz ist noch nicht geöffnet.

    Kann es mir trotzdem zum Verhängnis werden?

    Ich bitte um Ihre Antwort

    Liebe Grüße Jasmin

    Leider kann ich meine Insolvenzverwalterin nicht fragen, die ist im Urlaub.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      allein eine Bestellung auf Rechnung ist kein Problem. Der Betrag in Höhe von 500 Euro kann aber zu Nachfragen seitens der Verwalterin führen. Hier sollte keine unangemessene Ausgabe beispielsweise für Luxusartikel vorliegen, denn dies könnte problematisch sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Nazire
    says:

    Guten tag

    ich habe bei einem Anbieter offene Rechnungen, den ich nicht nachkommen kann. Diese werden ins Insolvenz gehen. Kann ich während der Insolvenz bei dem selben Anbieter einen Vertrag abschließen oder geht das nicht weil genau dieser Anbieter in die Insolvenz gegangen ist? Wie sieht es dann mit einem Vertrag bei einem anderen Anbieter aus? Würde ich bei allem eine Bestätigung bekommen oder eher eine Ablehnung?

    Mit freundlichen Grüßen Nazire

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      falls ich Ihre Fragen richtig verstanden habe, gilt 1.: Mit einem insolventen Anbieter sollten grundsätzlich keine Verträge abgeschlossen werden, da Sie sich zu einer Leistung verpflichten, aber die Gegenleistung ausbleiben kann. 2.: Wenn Sie sich selbst in der Insolvenz befinden würden, ist es Sache des Anbieters, ob dieser mit Ihnen einen Vertrag schließt oder nicht. Verträge, die erst nach Prüfung der Bonität bei der SCHUFA oder anderen Wirtschaftsauskunfteien geschlossen werden, sind ‘schwer zu bekommen’.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Tolga
    says:

    Guten Abend,

    mein Insolvenz Antrag wurde schon lange gestellt und muss auch erstmal für den Antrag die Summe bezahlen damit es überhaupt richtig beginnt. Habe Zahkungsrückstände bei einem Anbieter, gehen die mit in die Insolvenz oder kann man mir sagen das ich es selbst zahlen muss? Noch hat mein Insolvenz nicht begonnen.. Dann noch, dass ich bei einem anderen Gläubiger einen Sim Karten Vertrag abgeschlossen habe, diese hat auch geklappt. Kann dadurch mein Insolvenz gefährdet werden und dadurch der Antrag nicht weiter laufen oder kann ich trotzdem Verträge abschließen ohne das irgendwas gefährdet ist?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Zahlungsrückstände gehen grundsätzlich mit in die Insolvenz ein. Durch den Abschluss eines gewöhnlichen Sim-Karten-Vertrags wird die Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht gefährdet. Auch im laufenden Insolvenzverfahren dürfen Sie weiterhin Verträge abschließen. Achten aber darauf, dass wirtschaftlich angemessene Verträge abschließen. Schließen Sie Verträge, die zu einer Vermögensverschwendung führen, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. Ayse
    says:

    Guten Tag,

    ich werde demnächst in die Insolvenz gehen und die auf meinen Namen Verträge kann ich nicht mehr zahlen. Gehen die mit in die Insolvenz und könnte ich während der Insolvenszeit einen neuen Handyvertrag abschließen wenn ich die Mittel dazu habe es dann zu zahlen oder kann ich kein Handyvertrag abschließen weil ich in der Insolvenz bin? Kommt es darauf an welchen Anbieter ich nicht bezahlt habe oder könnte ich bei dem selben Anbieter wieder ganz normal was abschließen? Oder ist es eventuell möglich einen der Verträge rauszunehmen weil die restlichen Verträge Familienmitglied gehören die auf meinen Namen laufen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      alle vor der Insolvenz begründeten Schulden gehen grundsätzlich in das Verfahren mit ein. Auch im Insolvenzverfahren können Sie rechtlich gesehen neue Verträge abschließen. Es kommt drauf an, ob der Anbieter mit Ihnen einen Vertrag abschließen möchte. Die Insolvenz an sich steht dem nicht entgegen. Was mit den bestehenden Verträgen geschieht, entscheidet grundsätzlich der Insolvenzverwalter.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Lukas
    says:

    Hallo ich hatte vor 2 Tagen. Ein Privat Insolvenzvertrag unterschrieben. Aber habe noch eine Rechnung die ich net bezahlen konnte. Der Vertrag war aber schon davor. Geht das mit in der Privat Insolvenz?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      Schulden, die vor dem Insolvenzantrag angelegt waren, nehmen am Insolvenzverfahren teil.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Tolga
    says:

    Hallo,

    ich habe 3 Verträge so wie einen DSL Anschluss am laufen. Ist es möglich einen dieser Verträge in die Insolvenz zu packen oder gehen gleich alle Verträge mit in die Insolvenz wenn ich es nicht zahlen kann? Einen der Verträge wird mich einmalig eine hohe Summe kosten, da die einen Fehler derenseits gemacht haben und plötzlich einen hohen Betrag für die letzten paar Monate verlangen (weil die nicht abgebucht haben). Ich beziehe ALG II und kann mir das auf einem Schlag nicht leisten. Kann ich dann trotzdem noch den DSL nutzen wenn die Handyverträge zur Insolvenz gehen oder hängt DSL auch davon ab?

    Mit freundlichen Grüßen 4

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich werden alte Zahlungsrückstände in die Insolvenz fallen.
      Der Insolvenzverwalter wird darüber entscheiden, ob laufende Verträge per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden, oder ob diese weiterlaufen.
      Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über die Folgen der Insolvenzeröffnung für laufende Mobilfunkverträge. Vereinbaren Sie einfach hier einen garantiert kostenlosen Erstberatungstermin.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  22. Aytol
    says:

    Guten Abend,

    mein Verlobter hatte einen Termin da seine Bearbeitung durch eine neue Regel nicht weiter bearbeitet worden ist. All das muss von vorne beginnen und er muss 1500,00 € an die Insolvenzdame zahlen + 2500,00 Anwalts etc kosten dafür das er in die Insolvenz geht. Da er viele gläubiger hat ist der Betrag wohl so hoch, verringert sich dann der Betrag bei mir weil ich weniger gläubiger in die Liste setze oder muss jeder der in die Insolvenz reingeht so eine Summe zahlen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      über das Honorar anderer Kanzleien kann ich keine Einschätzung abgeben. Bei unserer Kanzlei ist es tatsächlich so, dass bei weniger Gläubigern auch das anwaltliche Honorar geringer ist. Gerne kümmert sich unsere Kanzlei um Ihren Insolvenzantrag, Sie können unter 0221 – 6777 0055 eine kostenlose Erstberatung anfordern.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Ayse
    says:

    Guten Tag,

    ich werde demnächst einen Insolvenz Antrag stellen und bis es richtig begonnen hat dauert es sicherlich. Was passiert wenn neue Schulden dazu kommen die während der Laufzeit des Insolvenz zustande kommen? Kann der neue Gläubiger auch in die Liste der Insolvenz oder muss ich zusehen diese dann selbst zu bezahlen da mein Insolvenz Antrag schon begonnen hat? Könnte mein Insolvenz dafür abgebrochen werden weil nach dem beginnen neue Schulden entstanden sind oder hat es keinerlei Einfluss auf mein Insolvenz sodass es noch ganz normal weiter läuft, nur das die neuen Schulden nicht mit in die Insolvenz können?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet sozusagen einen Stichtag. Schulden, die bis dahin entstanden sind, werden zu Insolvenzforderungen, Gläubiger müssen diese zur Tabelle anmelden. Alle danach neu entstandenen Schulden werden nicht von der Insolvenz umfasst.

      Unmittelbar vor Eröffnung des Verfahrens neue Schulden zu machen ist nicht ratsam, da unter Umständen der Vorwurf des Eingehungsbetruges im Raum stehen könnte, sprich Ihnen wird vorgeworfen, nie vorgehabt zu haben, die Schuldne zu begleichen.
      Neue Schulden im Insolvenzverfahren können ein Problem sein, wenn es sich um “unangemessene” Verbindlichkeiten handelt, die also nicht dem Lebenswandel entsprechen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  24. Vanessa. P.
    says:

    Hallo und zwar hatte ich November 2019 einen Handyvertrag abgeschlossen und muss monatlich 64 Euro bezahlen. Das lief auch ne zeit lang ganz gut aber dann wurde mir das doch zu viel und habe mal weniger überwiesen. Jetzt habe ich eine offene Forderung von über 467 Euro auf eine Ratenzahlung lässt der Anbieter sich nicht mehr ein da ich schon eine am laufen hatte wo ich aber dann die Rate zu spät überwiesen habe. Jetzt soll das ganze im mai/Juni an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden und da kommt dann noch 7×84 Euro drauf weil bis November der Vertrag läuft. Da wären wir dann bei über 1000 Euro. Meine Angst ist es das ich jetzt aus der Insolvenz fliege und das dass Inkassounternehmen sich nicht auf eine niedrige Ratenzahlung von 50-70 Euro einlässt. Den Vertrag habe ich übrigens vor der Insolvenz abgeschlossen

    Ich bitte um Ihre Antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau P.,

      die Gefährdung Ihrer Restschuldbefreiung droht grundsätzlich nicht unmittelbar. Allerdings sollten Sie die finanzielle Situation versuchen zu verbessern. Unser Artikel Die 10 wichtigsten Tipps vom Schuldnerberater könnte hierzu einige Ideen liefern.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  25. Tolga
    says:

    Guten Tag, mein Insolvenzverfahren beginnt erst gegen Sommer, hatte den Antrag letztes Jahr gestellt aber da eine neue Regel dazu gekommen ist muss bei mir alles von neu bearbeitet werden. Noch bin ich also nicht so ganz da drin, es kann bis Sommer dauern. Nun habe ich neue Schulden bei nur einem gläubiger, wie muss ich jetzt vorgehen??? Wird mein Antrag auf insolvenz dadurch abgebrochen oder wird diese ebenfalls ins Insolvenz gehen? Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vermutlich wurde abgewartet, damit Sie auch von der Verkürzung auf drei Jahre profitieren können, also war dies durchaus sinnvoll.
      Der neue Gläubiger muss dann ebenfalls in die Gläubigerliste übernommen werden, die Forderung wird auch zur Insolvenzforderung.
      Dies ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist aber, dass gegenüber dem neuen Gläubiger keine unrichtigen Angaben bezüglich der Vermögensverhältnisse gemacht wurden und die Schulden nicht mit dem Wissen gemacht wurden, dass man sie nicht zurückzahlen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  26. Michael
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe folgendes Problem.
    Am 11.03.2021 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Heute, also 8 Tage später erhalte ich,
    durch Umzug bedingt, die Schlussrechnung für die Lieferung von Erdgas von über 500 Euro, die ich
    nicht zahlen kann. Was kann ich nun tun? Diese “Schulden” sind vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    entstanden, werden aber erst jetzt geltend gemacht. Davon abgesehen, bestand beim Energielieferanten
    keinerlei Zahlungsrückstand. Die zu zahlende Summe ist entstanden, weil in den Wintermonaten traditionell
    zu wenig und in den Sommermonaten zu viel gezahlt wird, was sich dann am Jahresende im besten Fall
    mehr oder weniger ausgleicht. Durch den Auszug im Winter wurde aber zu wenig gezahlt, woraus nun
    diese Nachzahlung resultiert.

    Um es kurz zu machen….. Kann ich diese Forderung an den Treuhänder melden, damit der Gläubiger
    mit in die Liste aufgenommen wird, oder was empfehlen Sie mir?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich ist es so, dass Forderungen dann Insolvenzforderungen sind, wenn die Forderung vor Eröffnung des Verfahrens begründet war (§ 38 InsO). Das bedeutet, es muss die Grundlage des Schuldverhältnisses bestehen, aus dem sich der Anspruch ergibt. Die Forderung muss aber noch nicht fällig sein, es kommt also nicht auf das Rechnungsdatum an.

      Somit ist eine Unterscheidung vorzunehmen. Forderungen aus den Monaten vor Beginn des Insolvenzverfahrens können nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. Forderungen, die aus Gaslieferungen in den Monaten nach Eröffnung des Verfahrens resultieren, sind vom Schuldner zu bezahlen und sind keine Insolvenzforderungen.
      In dem genannten Fall dürfte also die gesamte Rechnung eine Insolvenzforderung sein, die sofort dem Treuhänder gemeldet werden muss.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  27. Jörg F.
    says:

    Hallo,
    ich habe lt. Beistandschaft seit 01.01.2004 – 10/2019 einen Unterhaltsrückstand i.H.v. 26.000 EUR. Seit 01/2004 existiert eine in 06/2004 geänderte Jugendamtsurkunde, lt. Titel per Gerichtsbeschluss aus 2010 sind Unterhaltsschulden seit 10/2007 tituliert. Ende 12/2006 bin ich damals in Insolvenz gegangen, 2013 wurde mir Restschuldbefreiung erteilt. Angemeldet zur Tabelle war seitens des Jugendamtes damals eine Forderung von 1.400 EUR bei Gesamtforderungen von 6900 EUR für den Zeitraum 01/2004 – 12/2006. In diesem Zeitraum erfolgten aber auch Unterhaltszahlungen meinerseits i.H.v. 5.500 EUR. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (Abänderungsklage, Vollstreckungsabwehrklage etc.) hat das Gericht einen Rückstand meines Kindes i.h.v. 26.000 EUR festgestellt zu 10/2019, da aber erst ab 10/2007 tituliert ist, die zurückliegende Zeit, in die meine Insolvenz fällt, diese im Wege der Schätzung i.H.v. 6.000 EUR reduziert und eine Restforderung meines Kindes i.H.v. 20.000 EUR festgestellt.
    Der gegnerische Anwalt hat mir jetzt eine Forderungsaufstellung übersandt, in der er weiterhin die per Schätzung reduzierten Forderungen geltend macht und die Zahlungen von 5.500 EUR ignoriert.
    Ist es nicht so, das alle Forderungen gesamt (!) -also egal ob bezahlt oder noch offen (zur Tabelle gemeldet), also in diesem Fall 6.900 EUR (bzw. 6000 EUR gem. Schätzung)- im Zuge der Restschuldbefreiung uneinbringlich (=quasi wie erloschen zu betrachten) sind? Die von mir geleisteten Zahlungen aber natürlich trotzdem zu beachten sind, die hat mein Kind ja tatsächlich erhalten?
    Ich hoffe das macht Sinn?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      wenn ich Sie richtig verstehe, zielt Ihre Frage im Ergebnis darauf ab, ob eine Restschuldbefreiung zumindest teilweise Ihre Unterhaltsrückstände beseitigt hat. Diese Frage ist eine oft gestellte und zugleich eine komplizierte tatsächliche Frage, weil deren Beantwortung sowohl von den Lebensumständen der unterhaltspflichtigen und berechtigten Person abhängt. Hierzu haben wir in unserem Artikel So verlieren Sie Ihre Schulden bei Unterhaltsrückständen eine Erklärung für Sie bereitgestellt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  28. Hans J.  B.
    says:

    Guten Tag , meine Insolvenzverfahren wurde im Mai 2018 eröffnet. Ich bin nun Ende 2019 aus meiner Wohnung ausgezogen weil ich die Miete nicht mehr bezahlen konnte. Ich Schulde dem Vermieter noch 4.500 € aus Monatsmieten und RA-Kosten und Gerichtskosten.

    Am 1. Dezember 2020 fand der Gerichtstermin statt, in dem ich natürlich verurteilt wurde zur Zahlung.

    Auf Nachfrage beim RA des Vermieters bietet dieser mir Ratenzahlung von 100€ monatlich an,die ich derzeit wohl erfüllen kann, denn mir bleibt 1200€ mtl., der Rest wird vom Insolvenzverwalter gepfändet.

    1. Ist mir das in der Wohlverhaltensphase erlaubt?
    2. Wenn ich die Monatsrate einmal nicht bedienen kann (Arbeitsplatzverlust o.ä.) – Konsequenzen?
    3. Wenn ich nicht darauf eingehe, sondern anspare und auf einmal zahle (um überhaupt Rücklage zu haben): strafbar?

    Ich lebe in bescheidensten Verhältnissen, keinerlei Verschwendung oder ähnliches.
    Wäre sehr dankbar ne ihren Rat, mfG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      bei den Mietschulden müsste man streng genommen unterscheiden, wann diese aufgelaufen sind. Handelt es sich ausschließlich um solche, die nach Insolvenzverfahrenseröffnung entstanden sind, dann bestehen keine Probleme. Sollte ein Teil der Mietschulden aus der Zeit vor der Insolvenzverführung herrühren, so müssten diese Schulden im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. In Bezug auf diese Schulden dürfte eigentlich keine gesonderte einzelne Befriedigung Ihres Vermieters erfolgen, weil Sie damit den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung und damit auch Ihre Restschuldbefreiung gefährden könnten. Das Nichtzahlen einer Monatsrate führt zu keinem unmittelbaren Rechtsnachteil, schon gar nicht zum Arbeitsplatzverlust. Sie geraten hinsichtlich der Ratenzahlung in Verzug und unterliegen dann einer Verzugshaftung. In der Wohlverhaltensperiode dürfen Sie grundsätzlich wieder Geld ansparen. Dies ist auch nicht strafbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  29. Ralf B. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin in der Insolvenz und der Schlusstermin ist noch in weiter ferne. Nun muss ich einen Anwalt beauftragen und seine Vergütung natürlich bezahlen. Muss diese Neuverbindlichkeit dem Insolvenzverwalter/Gericht mitgeteilt werden? Kann auch ein Dritter die Vergütung des Anwaltes übernehmen (wäre vielleicht sicherer?). Vielen Dank vorab.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      grundsätzlich müssen Sie Veränderungen Ihrer Vermögensverhältnisse offenbaren. Wenn es sich also um einen Rechtsstreit größeren Ausmaßes handelt, wäre dies angezeigt. Dies wäre auch der Fall, wenn sich der Rechtsstreit in einer bestimmten Form auf Ihr Insolvenzverfahren auswirken könnte. Es natürlich grundsätzlich möglich, dass ein Dritter das Honorar des Rechtsanwalts bezahlt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  30. Melanie S.
    says:

    Hallo.Ich bin im 6ten Jahr der Privatinsolvenz.
    Also im letzten.Ich habe eine Frage,darf ich ein Paypal Konto haben?Nur zum bezahlen.Und muss ich das angeben beim Insolvenzverwalter?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      ausgehend davon, dass Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, ist es Ihnen erlaubt, ein PayPal Konto zu besitzen, solange Sie weiterhin den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens abführen. Mit dem restlichen Geld dürfen Sie nach Belieben verfahren. Das Konto muss dem Insolvenzverwalter nicht aktiv gemeldet werden, auf Nachfrage müssten Sie es aber mitteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  31. Steffi
    says:

    Moin-wie sieht es mit Schenkungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahren aus?
    Und kann ein Bekannter für mich eine Rechnung bezahlen vor der Eröffnung obwohl der Gläubiger im Antrag aufgeführt wurde?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      als Schuldner können Sie Schenkungen erhalten, haben jedoch damit zu rechnen, dass diese durch die Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter in Beschlag genommen und der Insolvenzmasse zugeschlagen werden. Wenn der Schuldner eine Schenkung vornimmt, die die Gläubiger benachteiligt, kann der Insolvenzverwalter die Schenkung nach den Vorschriften der Insolvenzanfechtung vom Beschenkten ggf. herausverlangen. Zur zweiten Frage kann ich nur im Rahmen eines Mandats Stellung nehmen, da ich hierzu den Einzelfall prüfen müsste.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  32. Mario
    says:

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich bin mitten in meiner Privatinsolvenz und habe noch 1 Jahr und 3 Monate vor mir.
    Jetzt ist voriges Jahr Ende Juni mein Vater verstorben, den ich nicht kannte und ich aber das einzige Kind bin und somit auf den Kosten der Beerdigung hänge. Da es ja nicht mein Verschulden ist und ich finanziell auch nicht schaffe es zu bezahlen, wollte ich fragen.
    Ist es möglich jetzt noch in meiner letzten Insolvenzzeit diese Rechnung der Beerdigung, noch mit in die Insolvenz zu nehmen?

    Ich danke schon mal im voraus
    Gruß Mario

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich werden von der Restschuldbefreiung nur Schulden erfasst, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestanden. Ihre Beerdigungskosten sind danach erst entstanden und werden daher nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  33. Maya K.
    says:

    Guten Abend.Ich bin seit drei Monaten in der Privatinsolvenz.Meine Frage,darf ich online bestellen?Ich bestelle nämlich sehr oft online da es für mich bequemer ist als in die Stadt zu gehen.Bekommen die das mit ?Und hat es Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren?
    Mit freundlichen Grüßen
    K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      Sie haben die Möglichkeit, online zu bestellen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihr Insolvenzverfahren hätte.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  34. Maya
    says:

    Guten Abend.Ich bin seit einem halben Jahr in der Privatinsolvenz.Meine Frage,darf ich online bestellen ?Ich bestelle oft mal was,bezahle das auch.Was passiert aber z.b wenn ich eine Rechnung nicht bezahle bzw später bezahle?Und bekommen die das mit (meine Bestellungen )usw?
    Mit freundlichen Grüßen
    Maya

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich hab Ihre Frage beantwortet.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  35. Lena K.
    says:

    Hallo.Ich habe eine Frage.Ich bin jetzt im fünften Jahr des Insolvenzverfahrens.Ich bestelle öfters mal was,bezahle es aber natürlich immer.Jetzt ist ein Missverständnis entstanden wegen einer offenen Rechnung,und ich habe einen Brief von der Inkasso bekommen.Ich werde das auch so schnell wie möglich bezahlen.Aber meine Frage ist,hat es irgendwelche Auswirkungen auf das laufende Insolvenzverfahren?Auch wenn ich das bezahlt habe ?Liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      nach Ihren Ausführungen dürften sich keinerlei Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren ergeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  36. Frank B.
    says:

    Wir haben letztes Jahr eine Untermieterin aufgenommen die Ihre Miete durch das Jobcenter bekommt. Nun hat sie keinen neuen Antrag gestellt und auf Anfrage haben wir von der Dame erfahren das sie in der Insolvenz ist und wir nichts von ihr wollen können. Haben uns auch an die insolvenzverwalter gewendet aber wir haben da keine Handhabe. Ist das wirklich so?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      für Mietrückstände, die vor der Insolvenzeröffnung aufgelaufen sind, können Sie diese als Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle anmelden und werden entsprechend der Insolvenzquote am Ende des Verfahrens befriedigt. Für die rückständige Miete nach Insolvenzeröffnung haftet grundsätzlich die Insolvenzmasse (§§ 108, 109 InsO), es sei denn, der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass die Insolvenzmasse nicht hafte. Sie können dann grundsätzlich Zahlung der Miete vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse verlangen. Hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass die Insolvenzmasse nicht hafte, dann können Sie das Mietverhältnis nach vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben kündigen, insbesondere wegen Zahlungsverzug der nach der Insolvenzeröffnung entstandenen Mietforderungen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kommt dann eine Kündigung grundsätzlich in Betracht, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  37. Flo K. .
    says:

    Hallo,

    Bin jetz seit 3 Jahren im Abschöpfungsverfahren, meine Freundin hat mir die letzten Monate immer wieder Geldbeträge zw. 200 – 500 € überwiesen. Das Geld war für ärztliche Untersuchungen ( Zahnarzt, Akupunktur) und die Reparatur eines geborgten Autos ( 2500€ ) gedacht, was sie auch bei der Überweisung im Verwendungszweck angegeben hat.

    Ich hab mir dabei nichts gedacht, weil ich mir dachte, da ich es für diese Zwecke auch verwende, wird es schon in Ordnung sein.

    Jetz hab ich mal im Internet herum gesucht und da sind geteilte Meinungen dazu.

    Meine Frage: Hab ich irgendwas zu befürchten?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Der Begriff “Abschöpfungsverfahren” stammt aus dem österreichischen Recht. Hierüber kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
      Wenn Sie die Wohlverhaltensphase nach der deutschen Insolvenzordnung meinen, so haben Sie nichts zu befürchten. Es handelt sich um Schenkungen, die Sie behalten dürfen.
      Schenkungen vor Beginn der Wohlverhaltensphase wären jedoch grundsätzlich dem Insolvenzverwalter zu melden, der sie zur Insolvenzmasse ziehen kann. Möglich wäre es in dieser Zeit, wenn Ihre Freundin die Beträge direkt an den Gläubiger überweist und nicht an Sie.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  38. Berger
    says:

    Ich möchte gerne die Privatinsolvenz beginnen, nun die Frage, wenn ich diese nun beantrage und das Verfahren eröffnet wird, was passiert wenn später noch eine Schuld dazu kommt die davor privat nicht existierte ? Also speziell geht es um eine Durchgriffshaftung als damaliger GmbH Geschäftsführer.

    Die Schulden der GmbH sind natürlich alle vor vor der Privatinsolvenz entstanden. Die GmbH hat 09.2020 Insolvenz beantragt und es könnte einfach sein, dass hier für die Schulden doch irgendwie eine Durchgriffshaftung entstehen könnte.

    Hier nun die Frage:
    Wenn nach Insolvenzantrag solche Haftung im Nachgang auf mich privat über geht obwohl es Altschulden der GMBH sind, sind diese dann in der Restschuldbefreiung enthalten ? (Also alle alten Forderungen auch wenn diese erst im Nachgang gegen mich betrieben werden von der GmbH)

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      grundsätzlich ist es so, dass von der Restschuldbefreiung jene Schulden erfasst werden, die dem Grunde nach vor Insolvenzantragsstellung angelegt waren. Auf die tatsächliche Fälligkeit einer etwaigen Forderung kommt es grundsätzlich nicht an, so auch im Grundsatz eine mögliche Durchgriffshaftung. Ausnahmen hiervon bestimmt § 302 InsO, etwa wenn es sich um eine Schuld aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  39. Salvatore B.
    says:

    Guten Tag. Was passiert wenn iich. Insolvenz Antragstellern Und meine Ehefrau will keine Antragstellern Die gesamte schulde lauft auf beide Name. Gemeinsam. Ich wurde mich freuen auf ihren Hilfen. Mit freundliche Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      In diesem Fall könnten die Forderungen gegen Sie nicht mehr durchgesetzt werden, aber gegen Ihre Frau schon, und zwar in voller Höhe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  40. Le. .
    says:

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Ich habe Schulden und habe auch bereits eine EV abgegeben.
    Ist es erlaubt nach einer EV, noch Verträge etc. abzuschließen? Ich habe 1 Kind und so mit einen höheren Pfändungsgrundfreibetrag. Wenn ich nun Verträge abschließe und dies mit dem Glauben dieses bezahlen zu können, kann mir jemand dann Betrug bzw. Eingehungsbetrug vorwerfen?
    Wird der Vertrag dann gekündigt nach einer EV durch Nichtzahlung, wichtig dabei nicht direkt im Anschluss sondern auch mehrere Monate nach der EV und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, kommt es in dem vorliegenden Fall dann zu Problemen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      auch nach einer abgegebenen EV (heute Vermögensauskunft genannt) dürfen Sie weiterhin Verträge schließen. Betrug/Eingehungsbetrug nach § 263 StGB kommt nur in Betracht, wenn Sie bei Vertragsschluss nie gewillt sind, den Vertrag zu erfüllen und hierüber den Geschäftspartner getäuscht haben oder Sie wissen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können und den Geschäftspartner vortäuschen, in der Lage zu sein, den Vertrag zu erfüllen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  41. Stefan
    says:

    Hallo eine fragen hab mein händy Vertrag mit genommen in die Insolvenz jetzt kan ich nicht mehr bezahlen hab vertrag gekündigt wegen corona was passiert jetzt wird Insolvenz gekündigt??
    Ganze Summe 2000
    Bitte um antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      das lässt sich so nicht beantworten, da hier einige Umstände eine Rolle spielen. Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass neue Schulden im Insolvenzverfahren gefährlich für Ihre Restschuldbefreiung werden können. Stellen sich Ihre Handyschulden als unangemessene Verbindlichkeiten dar und haben Sie dadurch die Befriedigung Ihrer Gläubiger gefährdet, kann Ihre Restschuldbefreiung auf dem Spiel stehen. Dies erklären wir auch im Abschnitt Vermögensverschwendung in unserem Beitrag Versagungsgründe. In der Wohlverhaltensperiode gefährden neue Schulden (bislang) in der Regel die Restschuldbefreiung nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  42. Annika
    says:

    Hallo, guten Morgen….

    Ich bin seit März 2019 in Privatinsolvenz.
    Im Oktober 2019 habe ich geheiratet. Ich bekam für meine Tochter Unterhaltsvorschuss. Auch noch nach Oktober 2019. Im Februar 2020 hatte ich der Stadt Bescheid gegeben, das sich der Name meiner Tochter geändert hat und da wurde mir mitgeteilt , das ich gar keinen Anspruch mehr habe und die geleisteten Beiträge zurückzahlen muß. Ich bin im nicht pfändbaren Bereich, ich verdiene 1050 € im Monat und habe ein unterhaltspflichtiges Kind. Ich habe eine Ratenzahlung mit der Stadt vereinbart. Ist das denn überhaupt okay? Muss ich den Insolvenzverwalter darüber informieren? Danke für ihre Antwort… Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      Danke für Ihre Frage, die ich nicht ganz abschließend beantworten kann, da viele Umstände eine Rolle spielen und nicht angegeben sind. Trotzdem möchte ich Sie auf ein paar Dinge hinweisen:
      Auch Schulden beim Staat – unterstellt, dass Sie tatsächlich bestehen – können Teil des Insolvenzverfahrens sein, soweit diese vor Insolvenzanmeldung im Sinne der Insolvenzordnung entstanden sind. Insofern könnten Teile der Rückzahlungsforderung nicht durchsetzbar sein. Sollte es sich um solche Schulden handeln, dann dürfen Sie diese nicht bedienen, weil Sie sonst Ihre anderen Gläubiger benachteiligen würden. Sie gefährden damit die Restschuldbefreiung. Nur wenn es sich um neue Schulden handelt, die also nach der Insolvenzanmeldung entstanden sind, dürfen Sie an diesen neuen Gläubiger Zahlungen leisten. Auch Ihnen steht ein finanzielles Existenzminimum zu. Bei zwei Unterhaltsverpflichtungen (Ehemann kraft Ehe und einem Kind) haben Sie damit grundsätzlich einen monatlichen unpfändbaren Freibetrag in Höhe von 1.869,99 Euro. Den Insolvenzverwalter müssen Sie insoweit über alle Umstände in Kenntnis setzen, die sich auf Ihre Vermögenslage auswirken können.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  43. Anonyme
    says:

    Guten Tag sehr geehrte Anwälte,

    Ich wollte fragen, wenn man in einer Privatinsolvenz ist und man einen neuen Internet Vertrag abschließt mit einen Tv Receiver, aber nach 1 jahre nicht mehr die Monatliche Gebühren zahlen kann, könnte das irgendwie strafbar sein wenn man nicht mehr zahlen kann? auch wenn man eine Sicherungsleistung gezahlt hat an denn Anbieter? Schufa wurde auch geprüft vor den Vertrag. Und in der Privatinsolvenz sind auch schulden wegen einen anderen Internet Anbieter. Ich wäre sehr dankbar für die Beantwortung der Frage Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ich gehe davon aus, dass Sie bei Vertragsschluss gewillt und in der Lage waren, den Vertrag wie geschlossen zu erfüllen. Daher ist mit einer Strafbarkeit nicht zu rechnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  44. Konstantinos T. .
    says:

    Guten Abend , meine Insolvenzverfahren wurde im Mai eröffnet. Ich bin nun aus meiner Wohnung ausgezogen weil ich die Miete nicht mehr bezahlen konnte. Ich Schulde dem Mieter noch 3 Monatsmieten.
    Er hat mir eine Ratenzahlung angeboten die ich jedoch nicht leisten kann. Kann er mich Gerichtlich dazu zwingen zu zahlen obwohl ich in einem schon eröffneten Verfahren bin und auch unter 800€ im Monat verdiene ?

    Wäre sehr dankbar ne ihren Rat.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      wenn es sich um Mietschulden handelt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, dann hat Ihr Vermieter seine Forderungen im Wege des Insolvenzverfahrens zu verfolgen. Sie dürften in diesem Fall auch nicht an den Vermieter Zahlungen leisten, da Sie Ihre Restschuldbefreiung wegen Gläubigerbenachteiligung riskieren würden. Sind die Schulden nach der Verfahrenseröffnung entstanden, dann kann er Sie zwar verklagen, aber aufgrund Ihres geringen Verdienstes wird es sich für ihn zunächst nicht lohnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  45. Kahraman
    says:

    Guten Tag,
    Ich habe einige Fragen und hoffe das ich hier meine Antwort bekomme. Ich bin seit einiger Zeit in einer schuldenbereinigungsverfahren und alle Schuldner wurden angeschrieben. Ich habe von meiner Anwältin eine Tabelle bekomme, wo alle aufgelistet sind. Zu meiner Frage, da ich noch im Verfahren bin und die Insolvenz noch nicht abgeschlossen wurde, sondern noch bearbeitet wird, hab ich vom Gericht eine Rechnung bekommen über gerichtskosten die ich nicht zahlen kann. Können die gerichtskosten mit in die insolvenzmasse fliesen oder muss ich sie selber Zahlen?
    Vielen Dank
    MFG
    Tugce Kahraman

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      anhand Ihrer Angaben führen Sie einen außergerichtlichen Schuldenvergleich durch. In diesem Fall würden Schulden, die nicht von dem Vergleich umfasst sind, auch weiterhin bestehen bleiben.
      Sollten Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Gläubiger nachträglich noch zu melden.
      Empfehlenswert wäre jedenfalls, die Rechnung schnellstmöglich Ihrer Anwältin mitzuteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  46. Ralf
    says:

    Guten Tag,
    ich war vor kurzem bei der Schuldnerberatung. Die Schuldnerberatung schreibt gerade alle Gläubiger an. Es wird aber auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen. Durch einen dummen Fehler von mir sind nun neue Schulden dazu gekommen.

    Kann ich die Schulden einfach von meinem nicht pfändbaren Einkommen begleichen und danach erst die Privatinsolvenz beantragen?
    Sollte ich diese Schulden der Schuldnerberatung melden?
    Ich möchte nicht, dass ich durch diesen Fehler keine Restschuldbefreiung oder gar eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug bekomme.

    MfG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich sollten die Angaben, die im Rahmen des Insolvenzantrags gemacht werden, korrekt sein. Das bedeutet, alle Gläubiger sollten aufgeführt sein. Der Schuldnerberatung gegenüber sind also korrekte Angaben zu machen.
      Das Bezahlen von Schulden kurz vor der Insolvenz kann unter Umständen durch den Insolvenzverwalter angefochten werden. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/anfechtung-verteidigung-gegen-insolvenzanfechtung-insolvenzverwalter/.
      Das Eingehen unangemessener Verbindlichkeiten kurz vor der Insolvenz kann unter Umständen ein Versagungsgrund sein. Ob dies in dem vorliegenden Fall gegeben ist, kann ich in diesem Rahmen nicht beurteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  47. Anonym
    says:

    Hallo, meine Frage hat nichts mit dem Thema zutun aber ich weiß leider nicht was ich machen muss. Meine Eltern waren von 2001 bis anfang 2008 selbstständig (Gastronomie). Mein Vater war Geschäftsführer, meine Mama normale (teilzeit) angestellte, die nur einen 20% Anteil am Geschäft hatte. Bei der SVS war nur mein Vater und meine Mama war aufgrund ihrer Tätigkeit, normal bei der Wggk versichert. Jetzt nach genau 12 Jahren taucht ein Exekutionsbrief auf, von wegen meine Mama hat Schulden bei der SVS in höhe von ca. 6000€, unbegründet und verwirrend. Habe sofort bei SVS angerufen, keine richtige Beratung erhalten, sie meinten nur laut Finanzamt war sie gegen ende 2008 selbstständig- das war sie aber nie? Und wir sollen beim Finanzamt anrufen, wenn wir denken es liegt ein Fehler vor. Lächerlich, ich kenn mich überhaupt nicht aus mit solchen Themen und soll etwas nachgehen, womit ich zuvor nichts zutun hatte.. Was würden Sie vorschlagen?

    MfG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich sollten Sie der Forderung der Versicherung widersprechen, wenn Sie der Meinung sind, dass diese unbegründet ist. Möglicherweise ist diese auch bereits verjährt, auch das wäre zu prüfen.
      Weitergehende Auskünfte kann ich ohne nähere Kenntnis des Falles nicht geben, insbesondere da Ihre Frage anscheinend das österreichische Recht betrifft.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  48. Anonym
    says:

    Hallo , ich habe eine Frage. Ich bin im Moment in der Privatinsolvenz und habe bei einer Kreditkartenfirma nochmals ca 12000 Euro Schulden angehäuft. Ich möchte sie gerne zurück zahlen nur kann ich es in diesem Zeitraum wo sie des wollen, nicht. Was passiert wenn ich es nicht schaffe ? Ist dann meine RSB in Gefahr? Haftet mein Mann da auch mit ? Wir sind natürlich getrennt im Verfahren.

    Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn die Kreditkarte nur auf Ihren Namen läuft, haftet Ihr Mann grundsätzlich nicht mit.
      Grundsätzlich sind neue Schulden kein Problem. Unter bestimmten Umständen könnte aber eine Anzeige wegen Betrugs drohen. Dann wäre auch die Restschuldbefreiung in Gefahr. Sollte dies der Fall sein, würde ich Ihnen dringend empfehlen, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
      Grundsätzlich sollte dem Gläubiger zumindest eine Ratenzahlung angeboten werden, um den Anschein eines Betrugs nicht entstehen zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  49. Frank B.
    says:

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf den Insolvenzplan

    Wenn ich nach der Eröffnung meiner Insolvenz ein privates Darlehn erhalten habe (der Darlehensgeber wusste von der Insolvenz) , dann aber die Insolvenz mit einem Insolvenzplan beenden möchte, fällt dann das Darlehn in den Insolvenzplan oder ist es dann genauso zu behandeln wie bei einer Regelinsolvenz, also muss bezahlt werden?

    MfG
    Borchert

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Borchert,

      zu den Beteiligten am Insolvenzplan zählen gemäß § 217 InsO grundsätzlich nur diejenigen, deren Forderungen bereits bei Insolvenzeröffnung bestanden haben.
      Ob auch Neugläubiger am Insolvenzplan beteiligt werden, ist streitig. Zumindest auf freiwilliger Basis dürften Sie jedoch auch am Insolvenzplan beteiligt werden können.
      Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung umfassend zum Insolvenzplan. Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  50. Braun
    says:

    Hallo,

    Frage:
    Jemand ist in einem Insolvenzverfahren seit ca. 3 Jahren.
    Nimmt bei einem Dritten (keine Bank – sondern Bekannter, will helfen) ein 5-6 stelliges Privat-Darlehen auf (für eine z.B. Kaution oder sonstigem) mit gewissen Konditionen (also ca. 4% / Jahr und Zahlung nach ca. 60 Monaten Gesamtbetrag).

    Können sich hier die aktuellen Gläubiger in der Insolvenztabelle beschweren?
    Eine Versagung der Restschuldbefreiung ist ja deshalb nicht möglich oder?
    Auf was muss man sich hier einstellen, was nachgefragt werden kann?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Aufnahme eines Kredits in der Privatinsolvenz ist für sich genommen kein Grund, aus dem ein Gläubiger eine Versagung der Restschuldbefreiung beantragen könnte.
      Verboten wäre es, den Bekannten bei Aufnahme des Kredits über die finanzielle Situation zu täuschen. Die Rückzahlung des Kredits muss aus dem pfändungsfreien Einkommen erfolgen. Generell ist daher von der Aufnahme weiterer Kredite abzuraten, da der finanzielle Spielraum so noch geringer wird. Für notwendige Ausgaben wie etwa die Kaution einer neuen Mietwohnung kann eine Abweichung von dieser Regel möglich sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  51. Mahmud Y. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 07/2019 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und seit 04/2020 befinde ich mich in der Wohlverhaltenspharse.

    Jetzt habe ich ein Brief vom Finanzamt bekommen und die fordern eine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und gewinnsteuererklärung für das Jahr 2018 von mir.
    Laut meines Insolvenzverwalters fließt das was geschätzt wird in die insolvenz Masse mit ein weil es Schulden vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind und die Forderungen für das Jahr 2018.

    Meine Frage an Sie…
    Muss ich irgendwas befürchten und besteht die Möglichkeit das die Forderung vom Finanzamt nicht in die Insolvenz masse einfliesst obwohl es Schulden von Jahre 2018 sind!?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Y.,

      grundsätzlich ist es so, dass auch Steuerschulden Insolvenzforderungen sein können, sodass die Restschuldbefreiung auch eine Steuerschuld erfasst. Das Finanzamt muss in aller Regel seine Forderung dann auch zur Insolvenztabelle anmelden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  52. Sarah
    says:

    Guten Morgen :)
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich habe mit meinem Lebensgefährten in einer Wohnung gewohnt und bin seid 3 Jahren in der Insolvenz. Da ich vor einem Jahr schwanger gewurden bin, hatte ich einen finanziellen Engpass und habe die Miete für einen Monat nicht zahlen können. Unsere Vermieterin ist sehr kulant und gibt mir die Möglichkeit, es so abzubezahlen, wie ich es kann.. Jetzt ist meine Frage, Muss ich meinen insolvenzverwalter darüber in Kenntnisse setzen? Und was würde im schlimmsten Falle passieren, wenn ich es nicht tun würde? Ich hoffe, sie können mir da helfen.
    Liebe Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich es ist ratsam, während der Wohlverhaltensphase jede Veränderung der Vermögenssituation anzuzeigen. Da die Mietforderung eine Masseverbindlichkeit ist, empfehle ich Ihnen, den Insolvenzverwalter darüber zu informieren. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Restschuldbefreiung nicht gefährden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  53. Sandra R.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Insolvenzverfahren wurde Ende Oktober 2019 eröffnet, ein Grund dafür waren Forderungen eines Unternehmens, für das ich Versicherungsverträge abgeschlossen habe, es bestand also ein Vertrag zwischen mir und dem Unternehmen. Diesen habe ich auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und mir wurde bestätigt, dass die Kündigung zum 31.12. 2021 angenommen wurde. Die Forderungen sind aufgrund von Verträgen entstanden, die von den Kunden storniert worden sind…

    Das Merkwürdige ist jetzt aber, dass das Unternehmen die Forderungen im Insolvenzverfahren gar nicht angemeldet hat. Jetzt habe ich Angst, dass es das nach der Kündigung erneut von mir fordert, aber dann läuft das Verfahren ja schon über zwei Jahre. Von meinem Insolvenzverwalter wurde das Unternehmen natürlich als Gläubiger angeschrieben, aber bisher keine Regung.

    Kann ich da Schwierigkeiten bekommen, bzw. können die Forderungen, wenn sie denn nach der Kündigung kommen, als neue Schulden aufgefasst werden und meine Restschuldbefreiung in Gefahr bringen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Röske,

      vielen Dank für Ihre Frage. Für eine verbindliche Antwort müsste ich genauere Kenntnis des Falles haben. Grundsätzlich hört es sich jedoch so an, als seien die genannten Forderungen von der Restschuldbefreiung umfasst, denn Sie haben den Gläubiger im Gläubigerverzeichnis aufgeführt. Wenn der Gläubiger sich entscheidet, die Forderung nicht zur Insolvenztabelle anzumelden, ist sie trotzdem von der Restschuldbefreiung umfasst.
      Ob man den Vertrag so auslegen könnte, dass die Schulden tatsächlich erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sind, kann ich ohne nähere Kenntnis nicht beurteilen, jedoch würde ich davon nicht ausgehen. Es klingt vielmehr so, als seien die Forderungen im Moment der Stornierung durch den Kunden entstanden und somit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  54. Benjamin H.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich eine Frage aus meiner Gläubiger-Sicht.

    Ich habe für einen Herren die Vorauszahlung seines Versicherungsbeitrages für sein Kfz für das ganze Jahr übernommen. Nun forderte ich den Betrag schriftlich zurück, woraufhin er mir schriftlich schrieb, dass er durch seine Restschuldbefreiung davon befreit sei. Von dieser wusste ich vorab gar nichts.
    Meine rechtlichen Recherchen haben ergeben, dass dies nicht rechtens ist und eventuell sogar einen Eingehungsbetrug darstellt.
    Nun habe ich die Insolvenzordnung durchforstet, jedoch findet sich meiner Meinung nach nichts Eindeutiges.
    Der Eingehungsbetrug findet sich sicherlich im StGB, jedoch wie ist die Rechtslage unter dem Fallbezug?
    Dem Herren wurde meinerseits eine Frist bis zum Ende des Monats gewährt. Danach wird dies einem fachkundigen Rechtsanwalt vorgetragen.

    Worauf könnte man sich berufen?
    Was muss ich beachten?
    Wie sind die Aussichten?

    Für eine Antwort bedanke ich mich vielmals

    Hochachtungsvoll

    B.Henk

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Henk,

      damit die Forderung von der Restschuldbefreiung umfasst wäre, müsste sie bereits vor Anmeldung der Insolvenz bestanden haben. Sodann müsste der Schuldner Ihnen mitgeteilt haben, dass das Insolvenzverfahren bevorsteht und Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wird. Falls vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständige Angaben über die Gläubiger gemacht wurden, könnte dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO in Verbindung mit § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO).

      Ein Betrug wäre dann zu prüfen, wenn die Person die Schulden aufgenommen hat, obwohl sie bereits wusste, dass sie bald die Insolvenz anmelden wird, die Schulden also nicht zurückzahlen wird, und Ihnen davon bewusst nichts erzählt hat. In der Tat handelt es sich um eine rein strafrechtlich relevante Angelegenheit, die aber auch zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann(§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

      Falls die Verbindlichkeiten erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind sie ohnehin nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  55. Denise W. .
    says:

    Hallo,
    ich habe nach meiner Insolvenz Schulden bei einem Gläubiger gemacht.
    Ist es ratsam diesen betrag sofort zu leisten, trotz Insolvenz?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      es wäre durchaus ratsam, diese Schulden schnellstmöglich zu begleichen, sonst könnte Ihnen unter Umständen der Vorwurf des Betrugs gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Zahlung aus Ihrem unpfändbaren Einkommen vornehmen müssen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  56. Sindy J.
    says:

    Hallo,
    ich befinde mich aktuell in der Wohlverhaltensphase. Ich war in einer GbR tätig und habe Insolnenz beantragt damals (2016). Mein ehemaliger Geschäftspartner hat das nicht getan und so lang er es konnte, das Geschäft ohne mich weitergeführt. Eine Gewerbeabmeldung meinerseits gab es erst nachträglich vom Gewerbeamt, als dann er auch gezwungen war, das Geschäft aufzugeben (2018), wurde aber auf das Datum meiner Insolvenzeröffnung zurückdatiert.
    Jetzt kamen in den letzten Jahren immer wieder Inkassobriefe von nicht erfüllten Verträgen, die er abgeschlossen hat und nicht bezahlt hat. Aktuell zahle ich auch noch eine von ihm nicht bezahlte Handyrechnung ab. Vor kurzem kam wieder ein Brief von einem Inkassounternehmen. Er hat kurz vor meiner Insolvenzeröffnung (aber hier war ich schon gar nicht mehr im Geschäft tätig) eine Versicherung abgeschlossen. Er konnte ab 2017 nicht mehr zahlen. Jetzt soll ich dafür aufkommen und der Vertrag lauft auch noch. Er ist nicht einmal gekündigt worden, obwohl das Geschäft im Jahre 2018 aufgegeben worden ist. Ich habe hier nur eine Frage. Kann ich wirklich für Verträge verantwortlich gemacht werden, die nach meiner Insolvenzeröffnung ohne meines Wissens und ohne meine Unterschrift, abgeschlossen wurden. Hinzukommt, dass ich zwei Kündigungsschreiben meinem ehemaligem Geschäftspartner zugesendet habe und eine Gewerbeabmeldung existiert. Der geforderte Betrag ist noch zu verkraften aber kann ich mich da nicht schützen irgendwie?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sindy

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      die Haftung im Rahmen einer GbR ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich verhält es sich gemäß § 728 Abs. 2 BGB so, dass die GbR mit der Eröffnung Ihrer Insolvenz aufgelöst wird. Dennoch wäre es unter Umständen denkbar, dass der Rechtsschein einer GbR weiterhin bestand hatte. Leider kann ich in diesem Rahmen keine weiteren Auskünfte geben, da es sich um ein weites Feld handelt und Kenntnis des Gesellschaftsvertrags vonnöten wäre.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  57. Natasha B.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    beim Ausfüllen einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren war ich mir unsicher, wie und ob ich die Spalte ‘Kosten, die vor der Erföffnung des Verfahren entstanden sind’ ausfüllen sollte.

    Vor der Öffnung des Insolvenzverfahren sind in meinem Fall Kosten von Unterkunft- und Fahrtbuchung für die durch Insolvenz abgesagte Veranstaltung angefallen. Könnte man diese darunter angeben? Wenn ja, bräuchte man dann entsprechende Beweise bzw. Belege?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Bachmann,

      es könnte sein, dass diese Forderungen auch als Insolvenzforderung angemeldet werden können. Es kommt auch auf die AGB der Veranstaltung an. Belege wären in jedem Fall erforderlich.
      Bitte beachten Sie, dass ich in diesem Rahmen und ohne nähere Kenntnis des Falles keine verbindliche Aussage treffen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  58. Julia
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit August 2019 in einem laufenden Insolvenzverfahren, letztes Jahr im Dezember ist meine Mutter unerwartet gestorben, mit der Zusage meines Bruders das meine Geschwister alle Kosten übernehmen habe ich deren Wunsch entsprochen das meine Mutter in Berlin beerdigt werden darf. Nun, nach 2 Monaten trat meine Schwester an mich ran DOCH 500€ der entstandenen Kosten zu übernehmen.

    Meine Frage ist, kann ich diese Schuld in mein Insolvenzverfahren einbringen oder bin ich dazu verpflichtet die 500€ zu zahlen?

    Liebe Grüße und danke vorab für Ihre Antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      anhand Ihrer Angaben sind die Bestattungskosten erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und somit nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
      Grundsätzlich sind nur die Erben des Verstorbenen zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet. Aufgrund der Privatinsolvenz ist es häufig ratsam, das Erbe auszuschlagen, da es ohnehin gepfändet werden würde. Dann zählt man nicht mehr als Erbe und muss auch keine Bestattungskosten zahlen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  59. Unknown96
    says:

    Guten Tag,
    Ich bin dabei in die Schweiz auszuwandern .Aufgrund meines Studiums und besserer Zukunftsperspektiven.
    Leider komme ich aus dem Schuldenloch nicht mehr raus und möchte die Privatinsolvenz beantragen.
    In wie fern hat die deutsche Privatinsolvenz Auswirkung auf mein Leben in der Schweiz?
    Oder bekommen die Schweizer keine Informationen über meine ,,Vergangenheit”

    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      zunächst einmal kann man nur Privatinsolvenz beantragen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Im Anschluss wäre es allerdings möglich, in die Schweiz auszuwandern.
      Grundsätzlich wird ein Schufa-Eintrag erfolgen. Ob die Schweizer Firmen, Vermieter etc. die Schufa-Auskunft anfordern werden, kann ich nicht einschätzen. Theoretisch ist dies aber auch schweizer Bürgern und Firmen möglich.
      Bei unserer Kanzlei erhalten Sie zuverlässige rechtliche Unterstützung für alle Fragen rund um Ihre Entschuldung – Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  60. Nella M.
    says:

    Hallo. Mein Mann ist aufgrund einer “Schrottimmobilie” in der Privatinsolvenz gelandet. Hauptgläubiger die Bank die, die Immobilie voll finanziert hat, und die Stadt, in der sich die Wohnung befindet, mit Rückständen der Grundsteuer. Die Stadt hatte, obwohl sie wusste, dass mein Mann sich in der PI befindet beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung beantragt. Es wurde den zuständigen Behörden mehrfach mitgeteilt, dass die Wohnung zwischenzeitlich durch die Bank auf dem freien Markt zum Verkauf stand und sich auch schon ein Käufer gefunden wurde. Trotzdem hat das Gericht einen Gutachter bestellt zwecks Wertermittlung. (Es bestand allerdings schon ein Solches was die Bank in Auftrag gegeben hatte, auch das war bekannt). Da die Wohnung verkauft wurde und der neue Eigentümer die rückständigen Grundsteuer beglichen hatte, zog die Stadt den Antrag auf Zwangsversteigerung zurück. Jetzt bekam mein Mann aber die Rechnung für den Gutachter vom Amtsgericht zugeschickt.
    Also wurden meinem Mann trotz bekannter Insolvenz weitere Schulden aufgebrummt, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen hatte dass 1. schon ein Gutachten erstellt wurde…2. Die Bank die Wohnung schon “einkassiert ” hatte und es schon einen Käufer gab. Das kann doch nicht rechtens sein

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich in diesem Rahmen keine detaillierten Auskünfte zum Zwangsvollstreckungsrecht geben kann, da es nur am Rande um das Thema Insolvenzrecht geht. Zur genauen Beurteilung wären zudem noch weitere Informationen notwendig.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  61. Martin
    says:

    Meine Privatinsolvenz sollte demnächst abgeschlossen werden – nun habe ich in der Schweiz in einem Verfahren verloren und habe eine horrende Rechnung über die Gerichtsgebühr erhalten ( nicht Anwaltsgebühr) – das Geld habe ich nicht und mit meinen Einkommen komme ich gerade mal so über die Runden – was passiert wenn ich nicht bezahle ? Wöre wirklich froh über eine Antwort, danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      leider sind diese neuen Verbindlichkeiten nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Zudem besteht für Sie dann nicht die Möglichkeit, in naher Zukunft erneut einen Insolvenzantrag zu stellen.
      Die neuen Schulden dürften immerhin vermutlich kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung sein, für einen Eingehungsbetrug gibt es hier keine Anhaltspunkte.
      Ich besitze keine Informationen darüber, inwieweit es möglich ist, mit den zuständigen Schweizer Behörden bzw. dem Gericht eine Ratenzahlung bzw. Stundung der Zahlung in Hinblick auf Ihre schwierige finanzielle Situation zu vereinbaren. In jedem Fall bietet jedoch das P-Konto auch nach der Insolvenz den Schutz Ihres pfändungsfreien Einkommens.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  62. Vanessa
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herre ,
    Ich befinde mich seit Januar 2019 in der Insolvents, bin auch zwischenzeitig Arbeiten gewesen und bin nun wieder beim Amt aus Krankeits bedingten Gründen. Ich habe dem Amt monatlich meine Abrechnungen zugeschickt aber es kam keine Post von denen. Von daher bin ich davon ausgegangen, das alles in Ordnung ist. Nachdem ich nun wieder Leistung beantragt habe kamen die mir mit einem schreiben das ich meine Abrechnungen die ich mittlerweile 2 mal per Post einmal persönlich abgegeben habe einreichen soll… mit einem Schriftstück wo ich jetzt zuviel bekommen habe das zurück zahlen soll. Meine Frage… steht jetzt meine Insolventz auf dem Spiel?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      anhand Ihrer Angaben kann ich noch keine eindeutige Aussage treffen, ob eine Versagung der Restschuldbefreiung möglicherweise angeordnet werden könnte. Aber wenn Sie Ihre Einkünfte nachweislich vollständig offengelegt haben und aktuell aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung nicht arbeiten können, dürfte kein Versagungsgrund vorliegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  63. Heino M.
    says:

    Hallo,

    ich habe vor einem Jahr einen Anwalt beauftragt mich in die Insolvenz zu führen. 11 Monate später hat er einen Vergleich mit meinen Gläubigern gezogen. Nun steht der 0 Plan an und dann der Insolvenz Antrag.
    Mein Problem, ich habe vor 2 Monaten neue Schulden gemacht, einmal Inkasso und einmal etwas bei Otto bestellt. Ich zahle die neuen Verbindlichkeiten aber via Ratenzahlung von meinen Pfändungsfreien Geld ab. Jedoch weiß mein Anwalt nichts davon, da ich diese Schulden auch bezahlen möchte, da es ja sonst nach Betrug riecht wenn ich jetzt nichts bezahle und nun meinem Anwalt sage, ich habe was neues bestellt und zahle nun nicht. Die Ratenzahlung zahlt ein Freund über sein Konto, damit die alt Schuldner nichts davon mitbekommen, falls ich in die Insolvenz komme. Was raten Sie mir in meinem Fall? Zahlungen einstellen und dem Anwalt mein vergehen beichten… Das ich neue Sachen bestellt habe und diese abzahle. Wie wird dieser reagieren? Sicherlich muss er dann ja einen neuen Vergleich herbeizuführen mit den neuen Gläubigern oder? Mir wäre am liebsten, ich zahle weiter bzw mein bekannter und keiner merkt es.
    Was raten Sie mir? Und eine letzte Frage, bei dem Insolvenz Antrag, kommen da die ursprünglichen Gläubiger rein oder die vertreten werden vom Gläubiger? Sprich Inkasso Firmen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es handelt sich hier um einen komplexen Sachverhalt. Nicht zuletzt könnte Ihnen, wie von Ihnen befürchtet, unter Umständen der Vorwurf des Eingehungsbetrugs drohen. Daher würde ich in Ihrem Fall ungern rechtlichen Rat geben, ohne weitere Informationen zu besitzen.
      Sehr gerne können Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung nutzen, indem Sie sich per E-Mail an info@anwalt-kg.de wenden oder unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  64. Shkodran O.
    says:

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    ich habe die Vorzeitige Restschuldbefreiung beantrag da 5 Jahre um sind und die Verfahrenskosten bei meinen Insolvenzverwalter gezahlt sind.
    Ein Gläubiger wäre das Jugendamt wegen Unterhaltsschulden, leider sind während der Insolvenz wieder neue Unterhaltsschulden entstanden weil ich Krankengeld bezogen habe oder mal Arbeitslos war.
    Meine Frage ist jetzt, können neue entstandene Unterhaltsschulden während der Insolvenz die Restschuldbefreiung durch das Gericht versagt werden?

    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die neu entstandenen Schulden sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, das heißt, sie müssen diese neuen Verbindlichkeiten bezahlen.
      Neue Schulden alleine sind jedoch kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  65. Anonym
    says:

    Guten Tag
    Ich bin seit 11 Monaten in einer Privatinsolvenz, jedoch habe ich bei einem Inkasso Unternehmen (neue) Schulden, da eine Ratenzahlung nicht akzeptiert wurde, was ich (4x!) versucht habe, habe ich nun einen Mahnbescheid erhalten, die Tage wird sicherlich der Vollstreckungsbescheid kommen. Kommt da trotzdem der Gerichtsvollzieher und ich muss trotz laufender Insolvenz die EV abgeben ? Oder erhalte ich vorerst “nur” erstmal den Titel per Post?

    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      gem. § 89 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung) sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger – auch solcher die keine Insolvenzgläubiger sind – unzulässig. Mithin auch die Abgabe der Vermögensauskunft. Die Durchsetzung der Forderung wird aber nach Titelzustellung und erteilter Restschuldbefreiung ohne Weiteres möglich sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  66. Sarah A.
    says:

    Guten Tag.
    Ich bin in der privatinsolvenz.
    Nach der Eröffnung kam 2 Monate später ein Gläubiger dazu.Dieser gehört nicht zur insolvenzmasse.Nun habe uch Angst das die privatinsolvenz auf der Kippe steht wenn das inkasso ernst macht und Gerichtsvollzieher etc vorbei schickt.Ist die Insolvenz gefährdet?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn Sie vergessen haben, den Gläubiger vorher anzugeben, kann Ihnen nichts passieren. Nur ein absichtliches Verschweigen des Gläubigers wäre ein Grund, die Restschuldbefreiung nicht zu erhalten. Es gibt jedoch in der Regel keinen Grund, einen Gläubiger absichtlich zu verschweigen.
      Wenn die Schulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, so sind die Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Die Schulden müssen also bezahlt werden.
      Ein Problem könnte vorliegen, wenn Sie die neuen Schulden gemacht haben und dabei wussten, dass Sie nicht in der Lage sein werden, sie zurückzuzahlen. Dies müsste der Gläubiger Ihnen aber nachweisen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  67. M. S. .
    says:

    Servus,
    ich befinde mich seit 5 Jahren in der PI. Ende ist 1/2020.
    Hauptgläubiger war das Finanzamt.
    Für die Jahre 2013 bis 2016 fand eine Betriebsprüfung statt.
    Meine Steuererklärungen verfasste ich mit dem ZDF WISO Programm.
    Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, die durch die Insolvenzanwältin freigegeben wurde.
    Das Steuer Programm bot mir nach Angabe des freiberuflichen Jobs (DJ) eine Pauschale von 5000 Euro an, die ich auch anklickte.
    Das FA hat die Steuererklärungen durchgewunken und erst bei der BP festgestellt, dass mir diese Pauschale nicht zusteht, da sie für Einnahmen aus Tätigkeiten für ehr ehrenamtliche Vereine u.ä. vorgesehen ist.
    Ich habe natürlich eine Einahmenüberschuß Verrechnung angestellt und auf meinen angegebenen Verdienst angerechnet.
    Das FA sieht seinen “Fehler” ein, denn es hätte diese Pauschale nie zulassen dürfen, somit ist mir kein Vorwurf zu machen. Die Ausgaben aus meinen E/Ü Abrechnungen jedoch werden nach dieser BP nunmehr auf die Pauschale gegengerechnet und die Differenz wird nachgefordert.

    Ich habe nun 1.300 Euro nachzuzahlen.

    Die Frage jetzt:
    Ich habe dieses Geld nicht zur Verfügung und müsste mich ggf. mit dem FA auf eine Abzahlung/Stundung einigen.
    Meines Wissens sind aber Schulden, die in der laufenden Insolvenz entstehen ein möglicher Grund für das Amtsgerichts, die Restschuldbefreiung zu versagen.

    Zählt diese neue Schuld Ihrer Erfahrung nach zu einem Versagungsgrund?

    Schöne Grüße

    M.S.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Annahme, dass neue Schulden in der Insolvenz zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, ist weit verbreitet. Allerdings entspricht dieser Glaube nicht der Wahrheit, neue Schulden allein sind kein Versagungsgrund im Sinne der §§ 290, 295 InsO. Neue Schulden könnten dann problematisch sein, wenn Sie beispielsweise einen Kredit nur erhalten haben, weil Sie falsche Angaben über Ihre finanzielle Situation gemacht haben. Dies war bei Ihnen laut Ihrer Schilderung nicht der Fall.
      Zurückzahlen müssen Sie den Betrag natürlich dennoch, denn er ist nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  68. Jasmin
    says:

    Hallo ,ich habe folgende Frage:
    Ich habe im dez mit meiner schulden Beraterin, die Insolvenz beantragt kurz danach stand das veterinäramt vor meiner Haustür, im Januar 2019 habe ich Post bekommen das meine Insolvenz durch ging , jetzt im den 2019 habe ich Post vom verterinäramt bekommen und zwar eine Rechnung, was passiert mit mein Insolvenz verfahren ?
    Mfg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn das Veterinäramt erst nach Anmeldung der Privatinsolvenz tätig geworden ist, so handelt es sich um eine neu entstandene Forderung. Damit dürfte die Forderung anhand Ihrer Angaben nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sein. Wenn Sie den Betrag derzeit aufgrund der Insolvenz nicht aufbringen können, sollten Sie mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbaren.
      Die neuen Schulden gefährden jedoch nicht Ihre Restschuldbefreiung, insofern können Sie unbesorgt sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  69. Franzi
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage: Und zwar ich befinde mich seit 2016 in der insolvenz .Nun bin ich umgezogen in eine neue wohnung. Ich bin eher in eine neue wohnung wegen dem schulbesuch meiner tochter somit lief die alte wohnung noch zwei monate ich konnte die miete nicht für die alte wohnung zahlen (zwei kids u neue miete für die neue Wohnung, ich hatte das wohl meiner großen Tochter im auge wegen schulwechsel.Die Vermieter besitzen doch aber noch die kaution )
    die vermieter hinterlassen mir jetzt immer nachrichten das ich die miete bezahlen soll wenn nicht wird die Vermietung sich an meinen Insolvenzverwalter wenden. Was kann mir jetzt passieren,da ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde.

    Mfg Liebend dank wenn eine Antwort kommt

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Miete gehört zu den Verbindlichkeiten, die auch in der Privatinsolvenz unbedingt bezahlt werden sollen. Leider verhält es sich mit der Mietkaution so, dass sie vom Insolvenzverwalter gepfändet werden kann. Daher haben viele Schuldner das Problem, dass sie die Kaution für die neue Wohnung nicht aufbringen können.
      Außerdem dient die Kaution dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung zu bezahlen, nicht jedoch dazu, rückständige Miete zu begleichen. Die Kaution und die Miete sind getrennt zu beachten.
      Anhand der von Ihnen gemachten Angaben verhält es sich also so, dass Sie die beiden Monatsmieten weiterhin schuldig sind. Diese Verbindlichkeit wird auch von der Restschuldbefreiung nicht umfasst.
      Ob Ihnen auch eine Versagung der Restschuldbefreiung droht, kann ich anhand Ihrer Angaben noch nicht beurteilen. Hierfür müsste allerdings ein Insolvenzgläubiger Kenntnis von dem Sachverhalt erlangen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  70. Melanie H. .
    says:

    Hallo,
    Zurzeit befinde ich mich in der Insolvenz und die Restschuldbefreiung ist angekündigt laut der Schufa. Jetzt habe ich eine Anfrage einer Kreditkondition gestellt dies wurde gespeichert. Ist jetzt die Restschuldbefreiung sprich Insolvenz gefährdet???

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      eine solche Handlung verstößt nicht gegen Ihre Obliegenheiten in der Insolvenz.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  71. Horst S.
    says:

    Hallo,

    Ich habe seit 3 Jahren privatinsolvenz, neue Schulden kamen auch dazu, jetzt habe ich einen sehr guten Job gefunden, den ich nicht ablehnen konnte, da die Bezahlung sehr gut ist.

    Frage, werden zuerst NEUE Kinderschulden abbezahlt oder privatinsolvenz Schulden?

    Mfg

    Horst Saur

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Saur,

      vielen Dank für Ihre Frage. Anhand Ihrer gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten. Die Unterhaltszahlungen werden auch während der Privatinsolvenz fällig. Aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen reduziert sich auch der in der Privatinsolvenz pfändbare Betrag. Es werden also parallel Unterhaltszahlungen sowie Rückzahlungen aufgrund der Privatinsolvenz fällig.
      Falls Sie mit Unterhaltszahlungen in Rückstand sind, so sind diese nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und müssen aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  72. Michael
    says:

    Hallo,

    ich bin in der Wohlverhaltenpahse. Mein Problem ist das ich im nachhinhein vergessen hatte einen Gläubiger anzugeben (privatperson). Was kann ich machen oder was erwartet mich wenn ich damit zu meinem Verwalter gehe?

    Gruß
    Michael

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich sollten alle Gläubiger und alle Verbindlichkeiten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angegeben werden. Es besteht noch die Möglichkeit, vergessene Gläubiger später nachzutragen. Dies hat nur dann negative Konsequenzen, wenn der Gläubiger vorsätzlich verschwiegen wurde. Daher sollten Sie dem Insolvenzverwalter den zusätzlichen Gläubiger auch jetzt noch angeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  73. Sandra
    says:

    Hallo
    Ich bin mitten in einer privatinsolvenz und habe neue schulden gemacht …meine Frage kann das mit Gefängnis bestraft werden

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      unter Umständen könnten die neuen Schulden während der Privatinsolvenz als Eingehungsbetrug gewertet werden, und zwar dann, wenn Sie wussten, dass Sie nicht in der Lage sein werden, den Kredit zu bezahlen. Dies muss Ihnen jedoch genau nachgewiesen werden. Das Strafmaß ist vom Einzelfall abhängig, daher sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  74. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    es könnte ein materieller Versagungsgrund vorliegen, wenn Sie in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht haben um beispielsweise einen Kredit zu erhalten, § 290 Abs.1 Nr.2 InsO. Dies wird vermutlich hier der Fall sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

  75. Sandra
    says:

    Guten Tag,

    Ich habe noch vor der Eröffnung meines Verbraucherinsolvenzverfahrens einen Kreditantrag gestellt weil ich damals der Ansicht war, ich könnte mit meinem neuen guten Verdienst so eine Umschuldung vornehmen und mich so von den Schulden befreien. Ich gab an nicht mehr in der Probezeit zu sein obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach. Im Bewusstsein einen neuen unbefristeten Job zu bekommen der wesentlich besser bezahlt wird und den ich auch heute noch habe Kreuzte ich also diese Tatsache falsch an.
    Dummerweise war ich nach Beendigung dieses Jobs und vor Beginn meines jetzigen einen Monat arbeitslos gemeldet und hab Leistungen bezogen. Meine Hausbank prüfte die Unterlagen und stellte durch den Zahlungseingang fest, dass aufgrund meiner Angaben etwas nicht stimmte.Machte mein Konto mit ausgereiztem Dispo zu und stellte seine Forderung. Später folgte dann die Vorladung bei der Polizei. Das Verfahren wurde kurze Zeit später bei der STA nach 153 eingestellt. Einen Kredit bekam ich natürlich nicht.
    Ist meine Restschuldbefreiung in Gefahr? Der schlusstermin wurde angekündigt.
    Bislang hat niemand einen Antrag gestellt.
    Wenn doch die Bank einen Antrag stellt, kann ich mich dann mit dieser Bank einigen,dass ich nach den 3 Jahren (ich werde die 35% +kosten locker schaffen) die Restforderung verbindlich begleiche?

    Vielen Dank für eine Info.

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