Es ist kein bestimmter Betrag festgelegt, den Sie in der Insolvenz zurückzahlen müssen. Vorgesehen ist jedoch eine monatliche Zahlung. Die Höhe dieser Zahlung ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle. Der Betrag hängt von Ihrem Einkommen und Ihren Unterhaltspflichten ab. Der Insolvenzverwalter wird den pfändbaren Teil Ihres Einkommens berechnen und an die Gläubiger auskehren. Von diesem Betrag zahlt Ihr Insolvenzverwalter auch die entstehenden Gerichtskosten.

Bei vielen Personen liegt das Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages. Wenn Sie

  • ein geringes Einkommen haben,
  • arbeitslos sind
  • oder zahlreiche Unterhaltspflichten für Ehefrau und Kinder haben,

so kann von Ihrem Einkommen nichts gepfändet werden. Auch die Gerichtskosten müssen Sie in diesem Fall nicht bezahlen. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie dennoch, auch wenn Sie während des Insolvenzverfahrens nichts zurückgezahlt haben.