Gibt es für den Aufhebungsvertrag eine vorgeschriebene Form?
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB). Diese wichtige Vereinbarung ist nur gültig, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gemeinsam auf einem Blatt Papier unterschreiben. Weder ein Fax, noch eine E-Mail und auch nicht eine SMS reichen aus.
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