Kann man sich nachträglich von einem Aufhebungsvertrag lösen?
Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, sind beide Parteien daran gebunden. Manchmal lässt sich der Vertrag anfechten, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor seinem Abschluss getäuscht oder bedroht hat, allerdings lässt sich eine solche Täuschung bzw. Drohung nur sehr schwer beweisen. Deswegen sollte man sich den Abschluss eines Aufhebungsvertrages immer gut überlegen.
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