Vielen Dank, Herr RA Ruvinskij, für die Informationen. Sehr nett von Ihnen, dass Sie sich so ausführlich geäußert haben.Gerne können wir die Details telefonisch besprechen, da bin ich sehr daran interessiert. Rechtschutz zwar vorhanden, aber sie wissen ja, keine Deckung bei Neubauten….Ich habe am 26.05.2015 beim Ombudsmann per E-Mail nach Sachstand gefragt.Verbleiben wir so, sollte ich bis in den nächsten 2-4 Wochen, also spätestens 30.06.2015 vom Ombudsmann nichts aussagekräftiges bzw. einen Schlichterspruch erhalten, bin ich bei Ihnen.Wenn Sie es wünschen, lasse ich Ihnen zuvor den Vertrag für eine eigene Einschätzung an Ihre E-Mail “frankfurt@anwalt-kg.de” zukommen.Schöne Grüße!

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr gerne. Dann verbleiben wir so, wie von Ihnen vorgeschlagen. Sie können uns natürlich gerne schon mal Ihren Vertrag zur Überprüfung zukommen lassen. Sie können dafür auch die E-Mail Adresse widerruf@anwalt-kg.de nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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