Anschlussfinanzierung vor Widerruf

Sehr geehrter Herr RA Ruvinskij, sehr geehrter Herr RA Ghendler,
auf Ihrer Seite habe ich gelesen, dass ich zuerst eine Anschlussfinanzierung finden sollte, bevor ich den Widerruf gegenüber der Bank erkläre. Ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Liebemann

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Frage. Die Sicherstellung einer Anschlussfinanzierung im Vorfeld eines Widerrufs ist eine Vorsichtsmaßnahme, für den Fall, dass die Bank den Widerruf wider Erwarten akzeptieren sollte. Solche Fälle sind uns aus der Praxis zwar nicht bekannt, dennoch möchten wir Sie über dieses (theoretische) Risiko informieren. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, wollen wir nicht, dass Sie plötzlich in Verlegenheit kommen innerhalb von 30 Tagen das Darlehen zurückzahlen zu müssen.

    Außerdem ist es sinnvoll, noch vor dem Widerruf die eigene Bonität zu „testen“, da Sie bei Abschluss des Verfahrens das Darlehen ohnehin ablösen müssen.

    Schließlich kann ein jetzt eingeholtes Angebot zu einem späteren Zeitpunkt nützlich sein. Denn falls sich der Rechtsstreit zieht und die marktüblichen Zinsen währenddessen steigen, können Sie mithilfe des Angebots nachweisen, dass Sie, für den Fall, dass die Bank den Widerruf rechtzeitig anerkannt hätte, eine Anschlussfinanzierung zu günstigeren Konditionen bekommen hätten. Die Differenz können Sie von der Bank im Wege des Schadensersatzes verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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