Darlehens Vertrag bei der Sparkasse

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ich habe seit Oktober 2010 ein laufenden Darlehensvertrag bei der Sparkasse. Im Vertragswerk steht leider nichts über eine Widerrufsbelehrung. Stattdessen der Verweis das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil sind und in den Kassenräumen der Sparkassen eingesehen werden können.
Meine Frage: Die Sparkasse hat in den letzten Jahren die AGB geändert, woraus ich nun nicht klar weiss ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Widerrufsbelehrung rechtskonform eingehalten wurde?
Sollte ich meinen Darlehensvertrag überprüfen lassen?

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander R.

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr Alexander R.,

    grundsätzlich sind die Banken und Sparkassen bei Abschluss eines Verbraucherdarlehens verpflichtet, die Darlehensnehmer über die gesetzlichen Widerrufsrechte zu belehren. Anders verhält es sich nur dann, wenn der ursprüngliche Darlehensvertrag aus der Zeit vor dem 11/2002 stammt und es sich bei dem neuen Vertrag lediglich um eine Anschlussfinanzierung mit veränderten Zinskonditionen handelt. In solchen Fällen ist eine Widerrufsbelehrung entbehrlich. Sollte es bei Ihrem Darlehensvertrag um einen Neuabschluss handeln, hätte man Sie in jedem Fall über Ihr Widerrufsrecht belehren müssen. Hat die Sparkasse die Belehrung versäumt, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.
    Gerne überprüfen wir Ihren Vertrag und beraten Sie kostenfrei zu Ihren Möglichkeiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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