Überprüfung der Verträge Ing Diba
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ruvinskij,
ich habe im Jahre 2008 2 Verträge bei Ing Diba abgeschlossen. Nun würde ich gerne diese durch Sie auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Soweit ich das einschätzen kann, dürften die beiden Verträge fehlerhaft sein.
Wie übersende ich Ihnen am besten die Verträge zur Überprüfung? Darf ich Ihnen diese per Post senden? Brauchen Sie die kompletten Verträge oder reichen nur die Widerrufsbelehrungen?
MfG
Jan M.
Sehr geehrter Herr Jan M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich enthalten die meisten Darlehensverträge der ING DIBA aus den Jahren 2004-2008 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Natürlich ist es unumgänglich, die Angelegenheit im Einzelfall zu überprüfen.
Sie können Ihre Verträge der ING DIBA sowohl per Post, als auch per Fax oder als Scan per E-Mail an uns schicken.
Zwar reicht vorerst alleine die Widerrufsbelehrung, allerdings können wir bei Vorliegen des gesamten Darlehensvertrages das weitere Vorgehen im Falle der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung besser planen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt