Immobilienfinanzierung

Ich habe einen Immobilienfinanzierung von der BW Bank (Laufzeit 2007 bis 2013) 2013 in eine Immobilienfinanzierung der Badischen Beamtenbank umgeschuldet. Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung (13000€) zurückerhalten? Und kann ich den Vertrag bei der Badischen Beamtenbank kündigen?

Mit freundlichen Grüßen

Thure Resch

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr Resch,

    wenn die Widerrufsbelehrung in dem Darlehensvertrag mit der BW Bank fehlerhaft gewesen ist, können Sie den Widerrufsjoker noch heute ausüben und die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Da Sie den Vertrag 2007 abgeschlossen haben, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf gut. Nach unserer Erfahrung verwendete die BW Bank zu dieser Zeit massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
    Positiv wirkt sich ferner aus, dass die für die BW Bank örtlich zuständigen Stuttgarter Gerichte bereits in zahlreichen Verfahren die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft angesehen haben. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung am besten per E-Mail zu und wir beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten.
    Bitte denken Sie daran, dass der Widerrufsjoker für sog. Altverträge zum 21.06.2016 aufgrund einer gesetzlichen Änderung endet. Es bleibt daher leider nicht mehr viel Zeit.
    Was den Vertrag bei der Badischen Beamtenbank anbetrifft, so müssten wir diesen zunächst einmal prüfen. Im Jahre 2013 hatten zahlreiche Banken bereits aus den vergangenen Fehlern gelernt, so dass die Widerrufsbelehrungen weniger fehleranfällig sind. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass auch in dieser Zeit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt wurden. Gerne schauen wir uns Ihren Vertrag an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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