Kreditwiderruf von Immobiliendarlehen aus 2009 über 200.000 Euro

Ich lese gerade Ihre Mitteilung im Internet. Weil ich mir überlege, ob ich noch rechtzeitig im Mai 2016 meinen Kreditwiderruf ausüben sollte entstehen für mich vorher noch einige Fragen, die ich mir erlaube bei Ihnen anzufragen.

Was passiert denn dann, wenn die Sparkasse meinen Widerruf, so wie in vergleichbaren Fällen, einfach zurückweist. Muss ich dann nach einem eingereichten Kreditwiderruf meine seitherigen Schuldendienst von 900,– Euro trotz Eintritt als Rückge-
währungsvertrag weiterzahlen oder könnte ich diese schadlos einstellen? Ich werde dann meine beiden Verträge zusenden und weiteres prüfen lassen wollen.

4 Kommentare
  1. Diana K.
    says:

    Guten Tag,
    so ganz habe ich das alles im Einzelnen nicht verstanden. Daher meine Frage: Wir haben 2008 eine Finanzierung über 90.000 € abgeschlossen bei der Huk Coburg (mittlerweile abgetreten an die Aachener Bausparkasse). Mittlerweile haben wir fast jährlich von unserem Sondertilgungsrecht Gebrauch gemacht und nur noch ca. 16.000 Euro Restschuld. Sollte in unserem Vertrag der Widerruf ebenfalls nciht korrekt sein, hätten wir dann noch einen Nutzen und wenn ja welchen?
    Vielen Dank.

  2. Ilja Ruvinskij
    says:

    Guten Abend,

    ich fürchte, in diesem Fall hätte der Widerruf keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg. Da seit der Ablösung ca. neun Jahre vergangen sind, dürfte hier auch bei der verbraucherfreundlichsten Betrachtung die so genannte Verwirkung eingetreten sein.
    Näheres zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link.
    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/bankenrecht/die-verwirkung-des-widerrufsrechts-was-dahinter-steckt/
    Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, wünsche Ihnen nichtsdestotrotz einen schönen Abend.

  3. Jakob
    says:

    Guten Tag!

    Ich würde gerne wissen, ob der Widerruf Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Kredit bereits abbezahlt ist. Konkret geht es um eine Summe von 60.000 €. Laufzeit: 2002 bis 2007. Der Darlehensvertrag enthielt eine falsche Widerrufsbelehrung.

  4. Dr. V. Ghendler
    says:

    Guten Abend,

    wir empfehlen die laufenden Raten weiterzuzahlen, bis die Wirksamkeit des Widerrufs geklärt ist. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihre Fragen kostenfrei besprechen können oder senden Sie uns gerne Ihre Verträge an widerruf@anwalt-kg.de.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend

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