Betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber Pfändbar nach Übertrag?

Guten Tag, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, da ich schon überall versucht habe einen vernünftigen Rat bzw. Antwort zu erhalten.

Anfang 2015 wurde meine Privatinsolvenz eröffnet somit befinde ich mich derzeit in der Wohlverhaltensperiode. Einige Monate später wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt und bin daher derzeit arbeitslos. Mein Arbeitgeber hat die durch ihm für mich bezahlte betriebliche Altersvorsorge übertragen bzw. ab Anfang Januar 2016 kann ich sie übernehmen. Die betriebliche Altersvorsorgeversicherung wurde auch nie bei der Eröffnung der Privatinsolvenz angegeben, da ich zu dem Zeitpunkt nicht Besitzer der Versicherung bin.

Laut Versicherung besteht für mich die Möglichkeit die Versicherung zu übernehmen und die monatliche Prämie zu zahlen, welches mir aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, da arbeitslos und ich bald eine Ausbildung starten werde. Die zweite Möglichkeit wäre den Rückkaufwert mir auszahlen zu lassen.

Meine Frage wäre, ist der Rückkaufwert der Versicherung voll pfändbar bzw. wird der Insolvenzverwalter diese voll einbehalten? Die Versicherung wurde 2012 von meinem Arbeitgeber abgeschlossen und lief ca. 3 1/2 Jahre. Der Rückkaufwert beträgt ca. 2700€.

Besteht eine Möglichkeit ein Teil vor der Pfändung des IV zu retten, wenn ja welche Möglichkeiten hätte ich?

Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie mit uns diese Frage im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung näher erläutern. Rufen Sie bei uns an und vereinbaren einen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert