Widerruf = Vertagsbeendigung – ohne Entgegenkommen der Bank kein Zurück – Darlehen sofort zurückzahlen?

Mein Kompliment, das Thema haben Sie gut strukturiert aufbereitet.
Widerruf = Vertagsbeendigung, so als wäre er nie geschlossen worden. Also wenn die Bank Widerruf akzeptiert erfolgt die Rückabwicklung. Stichtag für die Ablösung des Darlehens ist dann ja der Eingang des Widerrufs bei der Bank + 30 Tage. Meldet sich die Bank erst nach mehr als 30 Tagen, kann Sie dann den sofortigen Ausgleich des Kontos, bzw. sogar den rückwirkenden verlangen?

Über die Höhe des gezogenen Nutzen wird ja trefflich gestritten. Wenn die Aufrechnung der Bank dann sehr stark zu ihren Gunsten ausgefallen ist, muss der Kunde dann erstmal die komplette Fälligstellung der Bank zahlen und dann die zuviel Gezahlten Beträge zurückfordern? Gibt es da z. B. eine Deckelung auf die Restschuld lt. letztem Kontoauszug oder könnte die Bank hier wirklich ganz tief in die Trickkiste greifen?

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit sog. “Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen” aus. Kann die Bank dies als “Waffe” einsetzen, da i.d.R. selbst bei vorher eingeholter Darlehenszusage noch ein paar Tage dauert, bis das neue Darlehen bei einer anderen Bank schlussendlich ausgezahlt wird?

5 Kommentare
  1. Michi
    says:

    Wenn in den Versicherungsbedingungen sowas hier drin steht:

    …besteht kein Rechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    im Zusammenhang mit
    aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
    bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
    cc) der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.
    dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben.

    wird man auch mit ganz viel Überzeugungskraft keine Versicherung dazu bewegt bekommen, hier Kosten zu übernehmen.

  2. Ilja Ruvinskij
    says:

    Hallo Herr Mateus,
    Ihre Frage lässt sich nicht ohne die genaue Kenntnis des Sachverhalts beantworten. Grundsätzlich enthalten die Versicherungspolicen so genannte Risikoausschlüsse. Keine Deckung wird dabei für Rechtsstreitigkeiten gewährt, die mit der Finanzierung eines Neubaus zusammenhängen, ebensowenig, wenn die finanzierte Immobilie vermietet ist, es sei denn, hier wurde eine entsprechende Vermieterrechtsschutz abgeschlossen. Die wesentlichen Aspekte zu der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.
    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/bankenrecht/widerrufsjoker-und-die-rechtsschutzversicherung/
    Wenn bei Ihnen einer dieser Risikoausschlüsse greift, dann wird sich die Versicherung nicht umstimmen lassen. Anderenfalls können Sie gerne auf uns zukommen und wir kümmern uns um die Angelegenheit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

  3. Mateus
    says:

    Hallo, wir habe auch paar fragen. wir haben den Darlehen zurück gezahlt im Mai 2015 und wollten den Kredit überschreiben lassen weil wir die Wohnung frühzeitig verkauf haben ,nach neun Monaten haben wir keine ersatz Immobilie gefunden und diese zeit hörten wir von widerruf des Kredites ,wir haben unseren Kredit überprüfen lassen bei der Verbraucher zentrale ,das die schoncen bestehen ,aber wir sollen uns von Anwalt beraten lassen.Das haben wir gemacht, unsere problem: unsere Versicherung übernimmt keine kosten ,trotzdem haben wir persönlich den widerruf bei der Commerzbank eingelegt. Die bank hat das nicht akzeptiert. Unsere Anwalt sagt ,wir müssen klage einreichen ,nur das müssen wir alles selber bezahlen .Wir zahlen bis jetzt noch die Raten von der Wohnung. Ich habe der Bank mit geteilt, das die Rate ziehen wir zurück und die wird nicht mehr bezahlt. Was können wir tun um die Versicherung zur übernahmen des vales zur bringen .

  4. Michi
    says:

    Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Ilja Ruvinski. Gut zu wissen, dass der von der Bank max. forderbare Ablösebetrag nicht höher sein kann, als die aktuelle Restschuld.

    Auch, dass bzgl. evtl. Zwangsmaßnahmen offenbar das Sprichwort “So schnell schießen die Preußen nicht” aus Zeiten Friedrich Wilhelm I., das unter Bismarck zu seiner größten Verbreitung kam, hier seine Gültigkeit hat. Geht also im Endeffekt nur um das liebe Geld…;-)

  5. Ilja Ruvinskij
    says:

    Vielen Dank für das Kompliment, es freut uns zu hören.
    Unsere Erfahrung aus einigen hundert Verfahren zeigt, dass die Bank sich in den seltensten Fällen anstandslos auf einen Widerruf einlässt. In aller Regel wird verhandelt oder der Widerruf wird zurückgewiesen. Hier kommt vieles auf die betroffene Bank an und auf die konkrete Widerrufsbelehrung. Einer Konstellation, wie Sie die schildern, sind wir bislang nicht begegnet. Theoretisch wäre das natürlich möglich, dass die Bank den Ausgleich des Kontos verlangt, eine sofortige bzw. rückwirkende Ausgleichsforderung dürfte rechtlich keinen Bestand haben. Die Bank müsste zunächst die offene Forderung mitteilen.

    In der Praxis gestritten wird allein über die Höhe der Nutzungsentschädigung, die dem Kunden zusteht. Die Bank hat ja während der Kreditlaufzeit Zinsen erhalten und ist daher wirtschaftlich hinsichtlich ihrer Nutzungsersatzansprüche befriedigt. Gefordert wird von dem Kunden niemals mehr als die Restschuld auf dem Kontoauszug – der Streit dreht sich vielmehr darum, dass diese Restschuld im Rahmen der Aufrechnung mit der Nutzungsentschädigung des Kunden noch weiter reduziert wird.

    Die Vollstreckung in eine Immobilie ist ein äußerst langwieriges und komplexes Unterfangen, das gut und gerne ein Jahr dauern kann. Ein paar Tage Verzögerung bei der Darlehensrückführung werden keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auslösen.

    Ich hoffe, ich konnte zur Klärung Ihrer Fragen beitragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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