Widerrufsbelehrung prüfen – zweite Meinung

Sehr geehrter Herr RA Ruvinskij,
sehr geehrter Herr RA Ghendler

Ich habe zwei Widerrufsbelehrungen der BHW Bank. Ich werde bereits von einem Anwaltskollegen vertreten, würde aber sehr gerne diese Widerrufsbelehrungen noch mal von Ihnen überprüfen lassen. Ist das möglich?
Die beiden Verträge mit der BHW sind 2008 geschlossen worden. Dabei ist leider einiges schief gelaufen. Die BHW hat mich mehrfach falsch beraten, so dass die Verträge zudem wahrscheinlich sittenwidrig sind.

Ich habe die Befürchtung, dass mein Anwalt einige Fehler übersehen hat. Darf ich Ihnen die Darlehensverträge zur Prüfung übersenden?

Mit besten Grüßen
Werner M.

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr Werner M.,

    Sie können uns gerne Ihre Darlehensverträge mit der BHW als Scan zusenden. Ob der Bank allerdings ein Vorwurf der Sittenwidrigkeit gemacht werden kann, lässt sich allein anhand dieser Verträge kaum sagen.
    Grundsätzlich wollen wir uns in kein bestehendes Mandatsverhältnis einmischen. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind, sollten Sie jedoch über eine Niederlegung des Mandats nachdenken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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