Gesellschafter einer Auffanggesellschaft

Hallo,
Wir möchten evtl. eine Auffanggesellschaft in Form einer UG gründen.
Wer kann als Gesellschafter aus der Familie eingesetzt werden ?
Oder sollte es eine komplett fremde Person sein ?
Wir dachten evtl. an meine Frau ,wäre dies machbar?
Besten Dank

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist rechtlich unerheblich, wer die Auffanggesellschaft errichtet. Wichtig ist, dass der Schuldner und die juristische Person (UG oder GmbH Auffanggesellschaft) “personenverschieden” sind – der Schuldner also in der Auffanggesellschaft keine beherrschende Stellung einnimmt. Hierfür kann zB. Indiz sein, dass der Schuldner Geschäftsführer ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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