Risiko (Einzelunternehmung) staatliche Förderung und rechtliche Standards (AGB/Impressum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich mehr oder weniger ein Hobby betreiben werde (Verkauf verschiedenster Artikel über Auktionsplattformen) und als Verheirateter konsequent unter 16.900 EUR Gewinn/Jahr bleibe, dann wird KEINE Steuerbelastung für mich / meine Einzelunternehmung anfallen, ist das korrekt?

Welche rechtlich vorgeschriebenen Daten muss ich im Impressum nennen und was gilt dbzgl. als Empfehlung für meine AGB?
Muss ich bsp.weise mangelfreie Artikel zurücknehmen?
Kann ich als Einzelunternehmer ebenso wie ein Privatverkäufer die Rücknahme verkaufter Artikel komplett ausschliessen?
Bin ich an Gewährleistungsfristen gebunden?
Gelte ich ohne Unterschied als gewerblicher Verkäufer, wenn ich eine kleine Einzelunternehmung unter 16.944 EUR Gewinn/Jahr betreibe/erwirtschafte?

Kann ich Verluste steuerlich geltend machen im Folgejahr? Ach so…ich bleibe ja sowieso unter 16.944 EUR…

Danke, mfG Sven Boldt

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Boldt,

    das steuerfreie Einkommen, für das Sie als Einzelunternehmer keine Einkommenssteuer bezahlen müssen, liegt im Jahr 2016 bei 8.652 € (2015: 8.472 €).

    Sofern Sie als Unternehmer iSd. § 14 BGB tätig werden, können Sie nicht mehr so umfänglich Ihre Haftung ausschließen, wie es einem Verbraucher (§ 13 BGB) möglich ist. Regelmäßig können Sie aber als Unternehmer Ihre Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränken (§ 309 Abs. 7 BGB).

    Verluste können Sie grundsätzlich als Verlustvortrag in ein gewinnreiches Jahr “mitnehmen”.

    MfG

    RA Andre Kraus

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