Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

Hallo,

ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von unter 17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen.
Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit dem 14.10.17 ändern und Umsatzsteuer ausweisen. Da ich Waren an Endverbraucher verkauft habe, würde das bedeuten, dass ich die anfallende Umsatzsteuer selbst übernehmen müsste.

Meine Fragen:
Stimmt die Aussage der Beraterin?
Wenn ja: warum?
Wann kann ich zur Regelbesteuerung wechseln, ohne rückwirkend die Rechnungen ändern zu müssen.

Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Sigismund,

    ein Wechsel der Besteuerungsart vom Kleinunternehmer zur “Normalbesteuerung” kann grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres – in der Regel der Jahreswechsel – stattfinden. Falls man den Wechsel doch später durchführen will oder muss, müssen alle bis dahin ausgestellten Rechnungen des angefangenen Jahres korrigiert werden, bzw. es muss jeweils die anteilige Umsatzsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Leider stimmt die Aussage meines Erachtens. Dies ist gesetzlich so bestimmt. Mein Tipp: Wechsel einfach zum neuen Jahr 2018 durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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