Liquidation/ Vermögenslosigkeitsverfahren

Die GmbH soll beendet werden, Verbindlichkeiten bestehen nur noch in Form von nachrangigen Darlehn, gegeben durch die Gesellschafter- Wenn diese jetzt drauf verzichten und für die Abwicklung noch soviel Geld übrig ist, daß es 0 auf 0 aufgeht, kann man dann in Liquidation oder sogar in das Vermögenslosigkeitsverfahren gehen? Macht es Sinn in der Versammlung diesen Verzicht festzulegen? Vielen Dank, wenn s soweit ist, melden wir uns bei Ihnen zwecks Betreuung!

1 Antwort
  1. Roman
    says:

    Sehr geehrte/r Interessent/in,

    Sie sind bereits gut informiert. Nachrangige Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich unschädlich für eine Liquidation oder auch eine Auflösung/Löschung (Vermögenslosigkeitsverfahren). Sie können den Verzicht (zusätzlich) in der Versammlung festlegen. In unserer Praxis hat es sich bewährt, wenn die Gesellschafter jeweils eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Hier gelangen Sie zu unserem Online-Formular.

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