Bereatungshilf bei GbR-Gründung in der Existenzgründungsphase möglich?

Guten Tag,

ich bin derzeit in einer Fortgeschrittenen Maßnahme zur Existenzgründung. Momentan schreibe ich einen Businessplan der auf Tragfähigkeit geprüft wird und Ausschlaggebend für ein anschließendes Darlehen ist.

Es geht um ein Speiselokal in einer Sporthalle welchem dem GbR-Partner gehört.

Mein Existenzgründungsberater verlangt von mir einen rechtssicheren Vertrag über die Umstände der GbR, da ich nicht für die Schulden für z.B. der Halle haftbar gemacht werden möchte.

Ist das überhaupt vertraglich regelbar, gibt es die Möglichkeit auf Beratungshilfe oder Ähnliches dazu?

Vielen Dank im Voraus

M. Jackson

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn Sie die private Haftung für Verbindlichkeiten beim Geschäftsbetrieb vermeiden wollen, sollten Sie eine UG gründen. Im Falle einer GbR kann man diese leider nicht ausschließen – auch nicht mit einem GbR-Gesellschaftsvertrag.

    Für die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages gibt es in der Regel keine Beratungshilfe – diese gibt es für die Beratung in einem (vorgerichtlichen) Streitfall. Tut mir Leid, Ihnen in diesem Fall keine positive Auskunft geben zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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