Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt auf die konkrete Situation an. Kurz zusammengefallt gilt: Bei der Besteuerung einer Personengesellschaft (GbR) wird der Betriebsgewinn nicht auf Gesellschaftsebene versteuert, sondern die Gesellschafter versteuern ihn in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes. Die UG dagegen zahlt als Kapitalgesellschaft die niedrigere Körperschaftssteuer, aber eine recht hohe Kapitalertragssteuer auf Gewinne. Bei der Kapitalertragssteuer lässt sich allerdings sparen, wenn ein Geschäftsführergehalt ausgezahlt wird. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine kostenlose Erstberatung vor der Gründung, in der die Besonderheiten Ihres Vorhabens erörtert werden können.
Beste Grüße
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt auf die konkrete Situation an. Kurz zusammengefallt gilt: Bei der Besteuerung einer Personengesellschaft (GbR) wird der Betriebsgewinn nicht auf Gesellschaftsebene versteuert, sondern die Gesellschafter versteuern ihn in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes. Die UG dagegen zahlt als Kapitalgesellschaft die niedrigere Körperschaftssteuer, aber eine recht hohe Kapitalertragssteuer auf Gewinne. Bei der Kapitalertragssteuer lässt sich allerdings sparen, wenn ein Geschäftsführergehalt ausgezahlt wird. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine kostenlose Erstberatung vor der Gründung, in der die Besonderheiten Ihres Vorhabens erörtert werden können.
Beste Grüße