GmbH Löschung

Guten Tag, die GmbH wurde 2008 gegründet, seit ca. 2013 wird die GmbH nur noch als Nebengewerbe betrieben, aber dies auch nicht mehr aktiv, sondern lediglich Verwaltungs- und Betreuungstätigkeiten, aber kein aktives Neugeschäft mehr. Die laufenden Einnahmen decken gerade die laufenden Kosten, unvorhersehbare Ausgaben müssten dann schon vom Stammkapital gezahlt werden. Besteht hier die Möglichkeit die GmbH ohne Sperrjahr von heute auf morgen zu liquidieren und zu löschen? Die GmbH hat keine Verbindlichkeiten. Danke. MfG P. Kolb

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Herr K.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Löschung.
    Für das Verfahren wird die Vermögenslosigkeit der GmbH vorausgesetzt. Sie liegt in der Regel dann vor, wenn die GmbH Keine Schulden, Keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten und kein Vermögen hat sowie
    steuerliche Unbedenklichkeit gegeben ist. All das müsste im Einzelfall geprüft werden. Ihre Fragen dazu können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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