Anfrage zur Kooperation für GmbH-Gründungsservice für internationale Gesellschafter
Überblick GmbH Gründung
Die GmbH – auch Gesellschaft mit begrenzter Haftung – ist Deutschlands etablierteste Rechtsform. Sie wurde bereits 1892 eingeführt und ist bei Unternehmern und bei Verbrauchern, sowohl in Deutschland, als auch mittlerweile in vielen EU-Staaten bekannt. Sie hat einen festen Platz im deutschen Wirtschaftsleben:
Die GmbH kann alleine oder von mehreren gegründet werden
Sie kann für fast alle Gesellschaftszwecke verwendet werden – insbesondere für gewerbliche, freiberufliche, vermögensverwaltende oder gemeinnützige Tätigkeiten
Die GmbH Gesellschafter sind von der privaten Haftung befreit. Das unternehmerische Risiko wird damit minimiert
Das hohe Einlagekapital von 12.500 (Mindestkapital zur Gründung) oder 25.000 € (zur vollen Enthaftung) sorgt bei der GmbH für Vertrauen im Rechtsverkehr
Ungefähr 40 % aller Firmengründungen in der Bundesrepublik erfolgen in Form von GmbHs (Quelle: Statistisches Bundesamt). Insgesamt gibt es über 1,15 Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland
Im Gesellschaftsvertrag werden wichtige Bestimmungen zur Haftung, Entnahme, Veräußerung der Anteile oder Nachfolge im Todes oder Scheidungsfall geregelt. In Nebenverträgen können sinnvolle Regelungen wie die stille Beteiligung von Investoren oder auch Ihrer Erben geregelt werden.
Die GmbH bietet die Steuervorteile einer Kapitalgesellschaft: Der Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr wird mit lediglich ca. 30 % Körperschafts- und Gewerbesteuer statt der in solchen Fällen meistens anfallenden > 40 % Einkommenssteuer besteuert
Sie ist die Basis späterer Steuerspar- und Vermögensschutzmodelle wie der Holding für eine sichere Ansparung des Gewinns und einen steuerfreien Exit; der Familiengesellschaft zur steuergünstigen Vermögensübertragung bei ungestörter Alleinführung oder der Stiftung für einen umfassenden Vermögensschutz. Die Umwandlungsvorgänge erfolgen typischerweise im Nachgang beim Erreichen bestimmter finanzieller Kennzahlen
Neugründung oder Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine GmbH
Die GmbH entsteht auf zwei Weisen:
Neugründung: Die GmbH wird nach einer IHK Prüfung, ausführlicher Gründungsberatung, individueller Unterlagenerstellung, Beurkundung, Steuer-, Gewerbe- und Transparenzregisteranmeldung von Grund auf neu errichtet.
Umwandlung: Es gibt bereits ein Unternehmen wie ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Dieses wird von uns während der Gründung zu einer GmbH umgewandelt.
Die Umwandlung erfolgt steuerneutral durch Einbringung im GmbH Gründungsprozess. Sie ist ein Muss: Bei bloßer Neugründung und Auflösung Ihres Ursprungsunternehmens droht eine Veräußerungsgewinnbesteuerung durch die Aufdeckung von stillen Reserven. Ihre Vorteile sind die Rückwirkung von 8 Monaten sowie die steuerfreie Entnahme des gesamten Werts Ihres bestehenden Unternehmens aus der GmbH.
Wir gründen Ihre GmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!