wir sind 2 Gesellschafter und wollen entweder mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag gründen. Was ist besser? Wir Verteilen den Gewinn 40/60.
Danke schön
L. Gül
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2016-02-03 11:06:582016-02-03 11:06:58UG Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag?
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Herr Gül,
da Sie bei Ihrer UG Gründung eine andere Gewinnverteilung als 50/50 wählen, kann ein Musterprotokoll nicht verwendet werden. Dieses enthält viele starre Regelungen, die nicht geändert werden können.
Wir empfehlen bei mehreren Gesellschaftern meistens einen individuellen Gesellschaftsvertrag – unser Honorar bleibt dabei für Sie gleich. So können viele wichtige Regelungen getroffen werden, z. B. die Nachfolge. Außerdem lassen sich dann die Gründungskosten voll absetzen. Dies ist beim Musterprotokoll nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr Gül,
da Sie bei Ihrer UG Gründung eine andere Gewinnverteilung als 50/50 wählen, kann ein Musterprotokoll nicht verwendet werden. Dieses enthält viele starre Regelungen, die nicht geändert werden können.
Wir empfehlen bei mehreren Gesellschaftern meistens einen individuellen Gesellschaftsvertrag – unser Honorar bleibt dabei für Sie gleich. So können viele wichtige Regelungen getroffen werden, z. B. die Nachfolge. Außerdem lassen sich dann die Gründungskosten voll absetzen. Dies ist beim Musterprotokoll nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt