Im mein Arbeitsvertrag habe ich die Abtretung an Dritte ausgeschlossen.
Meine Frage; muss mein Schef den Lohn trotzdem abtreten?
Oder nur bei Pfändung.
MfG
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine vertragliche Abrede zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schützt nicht vor einem gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren des Gläubigers. .
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine vertragliche Abrede zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schützt nicht vor einem gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren des Gläubigers. .
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt