Abtretung Lohn

Im mein Arbeitsvertrag habe ich die Abtretung an Dritte ausgeschlossen.
Meine Frage; muss mein Schef den Lohn trotzdem abtreten?
Oder nur bei Pfändung.
MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine vertragliche Abrede zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schützt nicht vor einem gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren des Gläubigers. .

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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