Ausergerichtlicher Vergleich/Schufa schlecht
Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe ein außergerichtlen Vergleich durchgeführt.Es kam zur Einigung mit allen Gläubigern . Die ich monatlich bediene , jetzt schaue ich in die schufa und habe nur noch 5 prozent von 100 .Ist das korrekt wollte mir eine Wohnung mieten kriege ich nich mehr weil der schufa so schlecht ist .Ist das so üblich in einer ausergerichtlichen Vergleich oder hat die Rechtkanzlei ein fehler gemacht . Mit freundlichen Grüßen matrixr
Lieber Fragesteller,
die SCHUFA-Einträge werden in der Regel erst einige Zeit nach dem Erlöschen der Forderungen beseitigt. Das bedeutet, erst nachdem Sie alle Zahlungen, die im außergerichtlichen Vergleich vereinbart wurden, vorgenommen haben, also wenn die letzte monatliche Rate beglichen wurde, dann beginnt die Frist für die Beseitigung der SCHUFA-Einträge.
Die Frage nach der SCHUFA wird von unseren Mandanten sehr häufig gestellt. Daher finden sich in unserem Informationsportal einige hilfreiche Beiträge, in denen viele Fragen beantwortet werden. Schauen Sie sich vor allem folgende Artikel an:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/schufa-und-insolvenz/
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/schufa-fragen-und-antworten-schufaeintrag/
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/konto-ohne-schufa/
http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/konto-trotz-eines-schufa-eintrags/
http://anwalt-kg.de/faq/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/wann-kommen-mein-schufa-eintrage-weg/
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/neues-konto-trotz-schufa-eintrags-eroffnen-privatinsolvenz-regelinsolvenz-ausergerichtlicher-schuldenvergleich/
Freundliche Grüße vom Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei