außergerichtliche Schuldenbereinigung

Seit Februar 2015 läuft bei meiner Mutti ein Schuldenbereinigungsplan (eröffnet durch einen Anwalt). Ein Gläubiger hat noch vorher die Rente meiner Mutti pfänden lassen, wo nach die Rentenstelle mitteilet, dass die Forderung laut Restschulderklärung vollständig getilgt sein müsste.
Alle Gläubiger bekommen seit Februar 2015 einen vom Anwalt festgelegten Betrag über wiesen.
Jetzt 1 Jahr später, kommt ein Gläubiger und teilt mit, er hätte der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nicht zugestimmt und verlangt jetzt höhere Raten als die im Schuldenbereinigungsplan festgelegte Summe.

Der jenige, der die Rente hat pfänden lassen möchte nun auch noch einen Betrag geltend machen. Wenn dieser Betrag rechtens wäre, hätte er ihn doch meiner Meinung nach mit pfänden können.

Alle seit Eröffnung des Schuldenbereinigungsplanes eingegangene Post wurde dem Anwalt weitergeleitet. Laut Rücksprache mit einem Gläubiger sei vom Anwalt keiner der Briefe beantwortet worden sein.
Wie sollte ich mich verhalten?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Stellmacher-Bock,

    vielen Dank für Ihre Frage. Anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Ihre Mutter einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern geschlossen hat. Zunächst einmal sollten Sie überprüfen, ob wirklich alle Gläubiger zugestimmt haben, insbesondere der Gläubiger, der das Gegenteilige behauptet. Wenn Sie feststellen, dass nicht alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben, können wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung über die Situation Ihrer Mutter sprechen. Vereinbaren Sie dazu einen telefonischen Beratungstermin mit uns.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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