außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren wurde am 5. Feb. 2016 erstellt und den Gläubigern zugesand

Sind die Raten lt. Zahlungsvereinbarung an den Gläubiger zum jetzigen Zeitpunkt – bis zur Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan – weiter zu zahlen?.
Dies betrifft mein Renteneinkommen, andere Einkommen habe ich nicht.
Z. K. im Nov. 2015 wurde ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht erlassen, sodass von meiner Rente der Pfändungsfreibertrag an den Gläubiger von der Rentenstelle direkt überwiesen wurde. Ab dem Schuldnerbereinigungsverfahren 01/ 2016 durfte ich die Ratenzahlung wieder selbst zahlen bei voller Höhe der Rentenzahlung.
Bei Zahlungsaussetzung könnte der Pfändungsbeschluss doch sofort wieder in Kraft treten? Andererseits könnte der BAG Gläubiger die weitere Ratenzahlung bis zur Entscheidung für sich nutzen.
Welche Entscheidung ist für mich richtig, denn ich möchte so bald wie möglich eine Entscheidung haben und für eine Antwort sage ich DANKE

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Hörner,

    wir empfehlen unseren Mandaten in solchen Fällen grundsätzlich die vollständige Einstellung der Zahlung. Sie können jedoch auch weiterhin einen Gläubiger auszahlen, um etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen, zu verhindern.
    Grundsätzlich wird den Gläubigern im Falle einer außergerichtlichen Einigung mit einem Insolvenzverfahren gedroht, sollte der Vergleich scheitern. Durch die Nichtzahlung der vorherigen Zahlungsvereinbarung wird eine solche Drohung erneut bestärkt.
    Sie sollten das Vorgehen am besten mit dem Kollegen besprechen, der Sie in diesem Fall betreut, da eine genaue Vorgehensempfehlung eine detaillierte Einsicht in den Einzelfall erfordert.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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