aussergerichtlicher Vergleich

Guten Tag,
ich habe Ihre Internetseite durch Zufall gefunden .
Ich wende mich heute an Sie da ich Ende Januar diesen Jahres die letzte von 72 Raten beglichen habe. Nun meine Frage wie muss ich jetzt weiter vorgehen (Schufa-Eintrag ,Erledigungsvermerk der Bank etc.).Für eine baldige Antwort wäre ich sehr verbunden. MfG Andreas Lorenz

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Lorenz,

    selbstverständlich sollten Sie sich eine Erledigungserklärung der Banken aushändigen lassen. Ihre negativen Schufaeinträge sind erst nach drei Jahren austragungsreif. Normalerweise wird eine Löschung automatisch vollzogen. In wenigen Fällen kann es jedoch zu Verzögerungen oder Problemen kommen. In solchen Konstellationen müssen sie aktiv die Austragung der falschen Positionen betreiben. Dies geht problemlos über das Onlineportal der Schufa. Als “Beweis” für die Unrichtigkeit von Einträgen können Sie die Erledigungserklärungen der Gläubiger vorzeigen. Sie sollten also unbedingt jährlich Ihre Schufa-Akte überwachen.

    Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen folgende Beiträge auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/schufa-fragen-und-antworten-schufaeintrag/

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/schufa-und-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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