Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bezüglich eines Gläubigervergleiches ein paar Fragen, welche etwas umfangreicher sind
und suche rechtlichen Beistand zur Durchführung eine außergerichtlichen Vergleiches.
Ich habe vor ca. 4 Jahren ein Restaurant (nach 2 Jahren Betrieb) relativ kurzfristig schließen müssen.
Aus dieser Zeit bestehen noch ca. 60000,00€ Restverbindlichkeiten die sich ungefähr wie folgt aufteilen:
Sparkasse: ca. 16000,00€
Gertänkehandel (Darlehn zur Übernahme): 15000,00€
Verkäufer des Restaurantes: 14000,00€
Wobei im Vertrag von dem damaligen Eigentümer eingetragen wurde, das das Inventar bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Ich habe das Inventar in Zusammenarbeit mit einer Verwerterfirma ausgebaut. Diese Kosten (Höhe müsste bestimmt werden, geschätzte ca. 8000,00€) könnte man noch gegenrechnen.
Leasingfirma (Kassenleasing): 7000,00€
Verpächter Lokal: ca 3000,00€ Pachtrückstand
Lagerraummiete: ca 1600,00€
Finanzamt: 1700,00€
Sonstiges (Telekom, Versicherung…): 1700,00€
Gesamtstand 2011: ca. 60000,00€
Bei ca. 10-12 Gläubigern
Nun zum damaligen Ablauf:
Nachdem ich das Geschäft im Januar 2011 geschlossen hatte, kamen die Gläubiger mit erheblichem Nachdruck und forderten Ihre offenen Beträge mit androhenden Kündigungen dieser Verträge bei nichtzahlung.
Da ich einer Insolvenz vorerst aus dem Weg gehen wollte, meldete ich mich im Oktober 2011 aus Deutschland ab und verlegte meinen Wohnsitz nach England. Da ich von Beruf Architekt bin und ein etwas größeres Projekt in der Vorbereitung war, war ich auch guter Dinge mit diesem Geld einen Gläubigervergleich aus England zu erreichen. Allerdings zog sich dieses Projekt bis es zur Auszahlung des Honorars kam bis zum Juni 2015 hin. Im Wissen, das wir das Geld bald bekommen würden gründete meine Lebensgefährtin eine LTD&CO KG die diese Gelder in Rechnung stellte und schließlich als Einnahmen verbuchen konnte. Wir suchten einen Anwalt, der mich bezüglich des bevorstehenden Vergleiches und die Firma in steuerlichen Angelegenheiten beraten und diesen vorstehenden Vergleich auch durchführen sollte. Aber dieser Anwalt ließ uns (da er auch gleichzeitig unser Steuerberater war) im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen. Er schaffte es nicht die Gläubiger innerhalb von 4 Monaten anzuschreiben. Als die Anschreiben endlich gefertigt waren, musst ich dieses mit erheblichen Rechtschreibfehlern versehene Schriftstück, korrigieren. Er hatte mir mehrfach berichtet, das die Anschreiben versendet wurden, allerdings widersprach er sich hier in E-Mails bezüglich der Versendung, er hatte also nachweislich nicht die Wahrheit gesagt. Ich bat um eine Liste mit den angeschriebenen Gläubigern, und dem letztlich versendetem Anschreiben, er vertröstete mich mehrmals und fand Ausreden wie, sein Scanner ist defekt, seine Sekretärin sein Krank, Urlaubszeit usw. Das gleich tat er übrigens mit unserer Buchführung und den Steuererklärungen. Immer zu spät und mit Vertröstungen und Ausreden versucht das Mandat aufrecht zu erhalten. Bis wir Ende vorletzter Woche das Mandat kündigten. Wir suchten uns einen neuen Steuerberater. Doch die Anwaltliche Betreuung bezüglich des Vergleiches ist nun nicht mehr gegeben. Die Unterlagen (Gläubigerverträge, Vertragsunterlagen aber auch Firmendokumente wie Gesellschaftervertrag, Apostille, Handelsregister Eintrag usw.) behält er, auf mehrmalige Nachfrage, auf Grundlage seines „Einbehaltungsrechtes“ bis wir seine Endabrechnung, die er noch nicht gestellt hat, beglichen haben.
Auf der Suche nach einem Fachmann/Profi für Insolvenz bin ich im Internet nun auf Ihre Kanzlei gestoßen und wüsste gerne ob und wie Sie hier vorgehen würden, da ich über den aktuellen Stand der Anschreiben und Rückmeldungen nicht informiert bin. Wir hatten im Anschreiben an die Gläubiger geschrieben, das wir einen außergerichtlichen Vergleich anstreben und vorerst 10% angeboten, ansonsten die Möglichkeit einer englischen Insolvenz durchscheinen lassen. Deshalb wäre ein in England ansässiger Rechtsanwalt ein logische Fortführung des Vergleiches.
Welche Zeit würden Sie hierfür veranschlagen?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß

A. H.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Hopfe,
    vielen Dank für diese detaillierte Beschreibung Ihrer Situation. Gerne können wir Ihre Möglichkeiten für einen außergerichtlichen Vergleich in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch klären. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Termin. Da es sich hierbei um private Informationen handelt, können wir gerne diesen Artikel nach dem Gespräch auf Ihren Wunsch löschen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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