Aussergerichtlicher Vergleich

Ich habe folgende Frage ich bin selbstständig und kommen eigentlich mit meinen Einkünften ganz gut klar. Im Jahr 2007 habe ich eine Immobilie in Form eines Merhfam. Hauses gekauft die war zur Vermietung. Aufgrund der Pleite des Hauptgewerbemieters musste ich diese 2014 massiv umbauen um eine neue Vermietung zu ermöglichen. Meine Eltern haben mir dazu 130.000 € Darlehen zur Verfügung gestellt welches nicht ins Grundbuch eingetragen waren. Diese habe ich nach und nach abgerufen um die Umbau Rechnungen zu zahlen. Das Bankdarlehen für den Kauf aus 2007 war circa 460.000 € am 7. Dezember 2018 konnte ich die Immobilie notariell für 690.000 € steuerfrei verkaufen. Damit habe ich dann das Bankdarlehen und den Kredit bei meinen Eltern ab gelöst, wobei der Zahlungseingang erst am 1. Februar 2018 war. Am 29.12.2018 D habe ich jedoch eine Klage auf Schadenersatz aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit erhalten. Hier werden Forderung von 300.000 € an mich gestellt Kläger ist eine Bank. Nach dem üblichen gerichtlichen Schriftverkehr jedoch bisher ohne Gütetermin und Verhandlung ist der aktuelle Stand so, dass ich einen Vergleich anstreben und der Anwalt der Bank hat signalisiert dass er mit 10 % der Forderung einverstanden ist ( wohl weil man sich dem Erfolg der Klage da auch nicht 100% sicher ist) Bedingung ist allerdings dass ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dies kann ich gerne tun ich habe kein großes Vermögen oder eine Altersvorsorge die private Immobilie ist zu 100% belastet und von dem Gewinn aus dem geschilderten Hausverkauf ist noch ein Teil auf meinem Konto ( mit dem Rest wurden weitere bank Schulden aus Kontoüberziehung erledigt und dringende Renovierung am privaten haus erledigt)
Aus dem noch vorhandenen Guthaben möchte ich ich den Vergleich bezahlen. Nun meine Frage wäre die Darlehensrückzahlung an meine Eltern angreifbar ? . Ich hab mich sofort einen Tag nach Kaufvertragsabschluss am 7. Dezember 2018 zur Rückzahlung des Darlehens nach Erhalt des Kaufpreises verpflichtet es gab einen schriftlichen Darlehensvertrag aus 2014 Laufzeit bis 2019 mit der Option der vorzeitigen Rückzahlung. Zu diesem Zeitpunkt als der Kaufvertrag für die Immobilie geschlossen wurde war die Klage ja noch gar nicht eingereicht beziehungsweise zugestellt. Meine Sorge ist, dass der gegnerische Anwalt eventuell den Vergleich platzen lässt den Gerichtsprozess weiter betreibt und für den Fall dass ich verliere später dann im Fall meiner logischen Insolvenz über die Insolvenz Anfechtung versucht bei meinen Eltern das Geld aus der Darlehensrückzahlung zu holen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihr Sachverhalt sehr komplex und nicht einfach in wenigen Sätzen beantwortet werden kann, würde ich Ihnen anbieten, ein kostenfreies Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Hierbei können dann alle Fragen geklärt werden und auch mögliche Lösungsansätze direkt konkretisiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

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