Ist ein außergerichtlicher Vergleich möglich ?

Wir haben im Jahr 2005 die große Dummheit begangen im Rahmen eines “Steuersparmodells” eine Schrottimmobilie in Leipzig zu erwerben. Nachdem wir dies erkannten, probierten wir gegen die Vertriebsfirma zu klagen. Diese ging in Insolvenz so dass nichts mehr zu holen war. Unsere ehemalige Versicherungsfirma, die als Vermittler zu diesem “tollen” Geschäft fungierte, verschwand 2014 einfach von der Bildfläche. Und die ehemals finanzierende GMAC-Bank hat inzwischen ihre Banklizenz abgegeben und nennt sich Paratus GmbH. Das ganz grob zur Vorgeschichte, die ganzen Einzelheiten würden jetzt hier den Rahmen sprengen.

Wir haben im Januar 2015 einen Kredit über 30000 Euro aufgenommen und damit sämtliche Schulden, außer dem Immobilienkredit, zusammengefasst, um nur eine zusätzliche Kreditrate von 520 Euro zu der Immobilienrate von 607,95 Euro im Monat bezahlen zu müssen. Nach Abzug der Mieteinnahme von 220 Euro zahlen wir zur Zeit also 907,95 Euro Lehrgeld monatlich.

Von den ursprünglich 115.800 Euro sind nach fast 10 Jahren und Zahlung von ca.69000 Euro immernoch 103.000 Euro übrig. Dieser Vertrag würde noch bis 2040 laufen und uns bis dahin rund 255.000 Euro kosten.

Um das zu verhindern haben wir die Firma Resch Debi Protect für gut 3600 Euro beauftragt uns da rauszuholen, da sie uns große Versprechungen gemacht hatten und vertrauenswürdig und spezialisiert wirkten.
Nun haben die Herrschaften für das Honorar zwei Briefe geschrieben und die Wohnung schätzen lassen und rühmen sich mit folgendem Angebot.

Die Wohnung kann für 56.000 Euro verkauft werden. Mit einer Vorfälligkeitsentschädigung läge die Restschuld “nur noch” bei 52.000 Euro.

Wir wollen diese ganze Geschichte wirklich hinter uns bringen, aber ein weiterer Kredit über 82.000 Euro (+30.000 Euro Ablösung für zweiten Kredit) würde uns für die nächsten 10 Jahre über 1100 Euro Rate monatlich einbringen. Und das alles für nichts. Wir drehen bereits seit 10 Jahren jeden Euro zweimal um. Das ist nach der Zeit echt schon ne psychische Belastung, arbeiten zu gehen und diesen Betrügern Monat für Monat das verdiente Geld in den Rachen zu schmeißen.

Die eigentliche Frage ist, ob man in diesem Fall mit einem außergerichtlichen Vergleich versuchen könnte die Summe zu reduzieren ? Ich könnte mir vorstellen, einen Kredit über 50.000 Euro aufzunehmen. Damit würde ich den einen Kredit ablösen und könnte dieser Verbrecherfirma 20.000 Euro Einmalzahlung anbieten.
Plus die verkaufte Wohnung wären das dann 76.000 Euro. Mit den schon gezahlten 69.000 Euro der letzten knapp 10 Jahre lägen wir bei 145.000 Euro, die ich für null Gegenleistung wegen einer dummen Unterschrift aus dem Jahre 2005 bezahlen würde. Und da sind die Zinsen für den neuen Kredit noch nicht mit eingerechnet.

Wenn ich das so aufschreibe, hört sich das ganz schön bescheuert an.
Aber was soll ich tun ?

Verdienen tu ich 2200 € und meine Frau 1300€. Wir haben einen 12jährigen Sohn.
Insolvenz wollen wir möglichst verhindern.

Da wir jetzt auf Grund des Kredits auf unseren Konten im Plus sind und auch bei den Kreditraten keine weiteren Rückstände haben, stellt sich mir die Frage, ob dieser Weg für uns überhaupt möglich ist ? Oder muss ich mir dafür “künstlich” Schulden beschaffen ?

Vielen Dank fürs Lesen !

Mit freundlichen Grüßen

Jan

2 Kommentare
  1. Franziska
    says:

    Hallo!

    Wir haben gerade genau das gleiche Problem mit derselben Bank, inzwischen ADAXIO. Unsere Wohnung ist verkauft und es besteht laut Bank eine Restschuld von 29.500 Euro. Da mein Mann sich in einer Umschulung über die Rentenversicheerung befindet und wir somit nicht “kreditwürdig” sind, haben wir uns Geld von Freunden und Familie geliehen. Die Bank wollte von uns eine Summe, die wir zahlen können. Wir haben Ihnen 5000 Euro geboten, da mehr nicht drin ist. Wir liegen unter dem Pfändbaren Einkommen! Auch dies ist der Bank bekannt. 5000 Euro ist Ihnen zu wenig und sie verlangen 20000 Euro als Vergleich. Damit sind alle Verbindlichkeiten abgegolten. Aber wir haben keine 20000 Euro! Was können wir nun tun?

    MfG
    Franziska

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    grundsätzlich erscheint in Ihrer Situation ein außergerichtlicher Vergleich möglich und auch sinnvoll. Allerdings sollte von einer “Umschuldung” abgesehen werden. Diese ist absolut nicht notwendig und würde nur zu einer weiteren Belastung Ihrerseits führen. Vielmehr sollte man den Vergleich nach dem pfändbaren Vermögen im Rahmen einer Insolvenz ausrichten und einen Verzicht der Gläubiger auf einen Teil der Forderungssumme anstreben. Die Gläubiger werden sich erst verhandlungsbereit zeigen, wenn diese mit der Möglichkeit einer Insolvenz “bedroht” werden.

    Das grundsätzliche Vorgehen haben wir hier für Sie erläutert:

    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/

    Es wäre noch zu klären, welche Vertragswerke Sie gemeinsam unterzeichnet haben bzw. welche Forderungen gegen den jeweils einzelnen Ehepartner bestehen. Auch benötigen wir weitere Informationen über Ihr sonstiges Vermögen (Auto, Lebensversicherung etc.) um Ihre Situation abschließend bewerten zu können.

    Aufgrund der Komplexität des geschilderten Sachverhaltes bieten wir Ihnen ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Im Rahmen dieses Telefonats können wir einen gemeinsamen Lösungsansatz entwickeln. Wenden Sie sich doch bitte an unser Sekretariat.

    0221 – 6777 00 55
    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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