KFW

Hallo, die KFW hat mich informiert, dass Sie aufgrund meines geringen Einkommens und Studiensituation vollstrecken möchte. Dass ich bitte dem Mahnverfahren nicht wiedersprechen soll und sich danach auf jeden Fall auf eine Ratenzahlung geeinigt werden kann. Hier habe ich Bedenken, dass ich falsche Wege gehe aus Unkenntnis. Ein Vergleich ist meinerseits auch nicht möglich, da der Betrag sich auf ca. 17.000€ beläuft. Meine Überlegung war das Anmelden einer Insolvenz, dahinein würde ich Bafögschulden und einen abzuzahlenden Kredit hineinnehmen. Das Ganze belastet mich schon sehr, ich möchte alles versuchen, den Kredit weiterhin abzuzahlen, ich hätte nur noch 1,5 Jahre. Bezweifle allerdings, dass ich aus der Sache mit der KFW heile herauskomme.
Wie kann ich bezüglich der KFW vorgehen?
Danke.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn ein Vergleich in Ihrem Fall nicht möglich ist und die KFW auch nicht bereit ist, schon jetzt mit Ihnen eine an Sie angepasste Ratenzahlung zu vereinbaren, besteht letztendlich der Weg in die Privatinsolvenz.

    Ich schlage vor, dass Sie sich nochmal mit der KFW in Verbindung setzten um möglicherweise doch eine an Sie angepasste Ratenzahlung zu erzielen. Vor der angedrohten Vollstreckung können Sie sich durch das einrichten eines sog. Pfändungsschutzkonto zumindest in Bezug auf eine Kontopfändung schützen. Während Kontoinhaber früher beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen mussten, dass ihnen ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, ist beim Pfändungsschutzkonto ein Guthaben je Kalendermonat automatisch geschützt. Der jeweilige Freibetrag wird dabei individuell berechnet. Insbesondere werden dabei auch Unterhaltspflichten berücksichtigt.

    Zur genaueren Erörterung bieten wir Ihnen gerne ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie zwecks Terminvereinbarung unser Sekretariat: 0221 – 6 777 00 55

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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