Kontopfändung

Das Finanzamt hat mein Konto gepfändet . Kann das mit in die außergerichtliche schuldenbefreiung mit einbezogen werden ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Thomas,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt zu einigen. Nach einer Kontopfändung sinkt leider die Bereitschaft des Finanzamtes, einen sogenannten Schuldenerlass zu genehmigen.

    Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und Ihre Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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