negative einträge
Was passiert wenn man ein außergerichtliches Vergleich durchgeführt habe und der wurde erfolgreich mit den Gläubiger zugestimmt . Jetzt habe ich voll negative Einträge Abwicklungskonten stehen . und meine Schufa steht auf 5 score ist das korrekt auch wenn man ein außergerichtlchen Vergleich durchgeführt hat ???
wäre nett wenn Sie was dazu sagen können .
Danke schön mal im Voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist es vor einem außergerichtlichen Vergleichs möglich, dass ein Schuldner den entsprechenden Sachverhalt bei der Schufa meldet, sodass es zu einem Schufa-Eintrag kommt. Nach Durchführung einer außergerichtlichen Einigung müsste der Eintrag jedoch geändert werden, da die Forderung aufgrund der Durchführung des außergerichtlichen Vergleichs getilgt wurde. Daher können Sie den Schuldner daran erinnern den Schufa-Eintrag zu ändern. Der Eintrag wird nach 3 Jahren gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler