nein, der Kindesunterhalt und das Kindergeld sind unpfändbar. Hier finden Sie die Übersicht über die unpfändbare Einkünfte
http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/lohnpfandung/
Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage!
Mit besten Grüßen
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Hallo,
nein, der Kindesunterhalt und das Kindergeld sind unpfändbar. Hier finden Sie die Übersicht über die unpfändbare Einkünfte
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Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage!
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