Pfändungsfreigrenze

Hallo,

zählen Zuschläge bei der Pfändungsfreigrenze zum Nettoeinkommen dazu?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    Zuschläge bzw. Zulagen stellen einen Abzugsposten von Ihrem Nettoeinkommen dar.

    Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen auch folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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