Privatinsolvenz/Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches fordert die Creditreform Hamburg von mir ein Vermögensverzeichnis, in Form und Umfang, wie bei einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher an. Die Forderung stammt aus dem Jahr 1987, und alles Pfändungsversuche sind fehlgeschlagen. Darf die Creditreform solch ein Vermögensverzeichnis verlangen…..?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Reini,

    Sie müssen die Vermögensaufstellung in dieser Form nicht abgeben. Nur der Gerichtsvollzieher darf im Rahmen einer Vermögensauskunft diese Informationen verlangen.

    Ich empfehle Ihnen dennoch diese Informationen zu erteilen, weil Sie einen Vergleich anstreben. In so einem Fall sind Sie von der Zustimmung der Gläubiger abhängig. Die Zustimmung ist wahrscheinlicher, wenn Sie die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen.

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vergleich. Erfahrungsgemäß sind die Gläubiger bei Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu deutlich mehr Eingeständnissen bereit.

    Mit besten Grüßen

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