Ratenzahlung Kosten Insolvenz

Sehr geehrer RA Kraus,
ich möchte einen Schuldenvergleich machen, kann man die Summe für Ihre Arbeit auch in Raten zahlen?
Und für den Fall, dass ein sogenanntes gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 309 Abs. 1 InsO) nötig würde, wie hoch wären die Kosten für mich..?
mfG
Sylvia Berner

2 Kommentare
  1. Kevin P.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte bei einer Firma größere Schulden. Dank meiner Schuldnerberatung konnten wir den Betrag Minimieren.
    Leider gab es jedoch einmal Missverständnisse als ich eine Rate beim Gläubiger im nächsten Monat zahlen wollte. Dies hatte ich da nicht erreichbar auf dem AB hinterlassen.
    Irgendwie ist da alles aber dermaßen untergegangen das ich daraufhin vom Gläubiger ein Schreiben bekommen habe das ich jetzt wieder 3000 Euro zahlen müsse. Dabei war der Vergleich bereits fast abbezahlt.
    Die Schuldnerberatung konnte hier leider auch nichts machen da es angeblich keinen AB Anruf von mir gab.
    Ich habe damit nichts mehr passieren konnte einen Dauerauftrag eingerichtet. Ich habe eine neue Zahlungsaufstellung gefordert da ich bereits seit über 2 Jahren pünktlich zahle und habe um eine Reduzierung gebeten um schnellstmöglich den letzten Gläubiger abbezahlen zu können. Nun teilte man mir mit es gäbe noch eine Gesamtforderung von noch 1531 Euro. Hierrauf ist ein restvergleich von 400 Euro weiterhin in Raten zu zahlen. Was bitte ist ein Restvergleich ?

  2. Admin
    says:

    Sehr geehrter Frau Berner, Wir führen für Sie gern den außergerichtlichen Vergleich aus. Die Kosten des Vergleichs können Sie bequem in 3 Raten bezahlen. Diese Möglichkeit einer Ratenzahlung bieten wir unseren Mandanten angesichts der finanziellen Probleme gerne an. Die Kosten des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in der Privatinsolvenz hängen von der Anzahl Ihrer Gläubiger ab. Der Gesamtpreis orientiert sich dabei an die Kosten des außergerichtlichen Vergleiches an. Bei Mandanten, die wir bereits bei dem außergerichtlichen Vergleich oder der Eröffnung des Verfahrens unterstützt haben, berechnen wir allerdings 30 % weniger. Gerne werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um zusammen mit Ihnen die Einzelheiten des Falles zu erörtern und zu klären, wie Sie sich bestmöglich verhalten sollten. mit freundlichen Grüßen Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert