Restfoderung durch inkasso an meiner Lebensgefärtin

Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Lebensgefärtin und ich haben einen Kredit 2002 aufgenommen sie als 2 Kreditnehmerin
2007 habe ich einen Außergerichtlicher Vergleich mit einem Inkassobüro gemacht und 2013 nach 6 Jahren bezahlt. Nun kommt das Inkassobüro und verlangt von meiner Lebensgefärtin eine Restfoderung von Zinsen und Hauptfoderung von ca 5800 €
Aus den außergerichtliche Schuldenregulierungsplan, geht hervor aus Nr.6 ich Zitiere
Besteht hinsichtlich der Forderung ein Gesamtschuldverhältnis, so wirkt die Zahlung eines Gesamtschuldners auch als Erfüllung für die übrigen Schuldner. Die Forderung wird auf den
Höher angebotenen Vergleichsbetrag festgeschrieben.
Zitat Ende
Ist es nun vom Inkassobüro gerechtfertig, die Restschuld von meiner Lebensgefärtin zu verlangen?
Ich bedanke mich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Pino

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Pino,

    im Falle dieser Klausel dürfte mit dem Vergleich auch die Verbindlichkeit Ihrer Lebensgefährtin erloschen sein.

    Wir verwenden in unseren Schuldenvergleichen dieselbe Formulierung. Die Folge ist, dass bei gesamtschuldnerisch haftenden Ehegatten auch ein mithaftender Ehepartner von seinen Schulden durch einen Vergleich befreit wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA A. Kraus

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