Sperrfrist nach der Restschuldbefreiung

Meine Restschuldbefreing war im April 2008
Bin jetzt wieder hoch verschuldet, ca. 65.000 €
Die Sperrfrist beträgt 10 Jahre, bevor man wieder einen Insolvenzantrag stellen kann.
Wenn nun auch der außergerichtliche Vergleich nicht akzeptiert wird, welche Möglichkeit besteht dann noch anstehenden Zwangsvollstreckungen sowie Versteigerungen zu entgehen ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihnen blieben in dieser Konstellation nicht viele Möglichkeiten. Sie könnten versuchen, mit den Gläubigern Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen oder die Umschuldung von Krediten anstreben.

    In jedem Fall sollten Sie aber – sofern noch nicht vorhanden – ein Pfändungsschutzkonto einrichten, um zumindest von den für Sie geltenden Pfändungsfreigrenzen zu profitieren.

    Ich empfehle Ihnen zu diesem Thema folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/das-p-konto-alles-wissenswerte-zum-pfandungsschutzkonto/

    Gerne bieten wir Ihnen auch einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin an. Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline:

    0221 – 6777 00 55

    Wir können dann detailliert Ihre Möglichkeiten besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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