Sperrfrist nach der Restschuldbefreiung
Meine Restschuldbefreing war im April 2008
Bin jetzt wieder hoch verschuldet, ca. 65.000 €
Die Sperrfrist beträgt 10 Jahre, bevor man wieder einen Insolvenzantrag stellen kann.
Wenn nun auch der außergerichtliche Vergleich nicht akzeptiert wird, welche Möglichkeit besteht dann noch anstehenden Zwangsvollstreckungen sowie Versteigerungen zu entgehen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen blieben in dieser Konstellation nicht viele Möglichkeiten. Sie könnten versuchen, mit den Gläubigern Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen oder die Umschuldung von Krediten anstreben.
In jedem Fall sollten Sie aber – sofern noch nicht vorhanden – ein Pfändungsschutzkonto einrichten, um zumindest von den für Sie geltenden Pfändungsfreigrenzen zu profitieren.
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Wir können dann detailliert Ihre Möglichkeiten besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt