Vergleich/Schulden meiner Frau
Hallo Herr Kraus,
ich möchte gerne einen Vergleich mit meinen Gläubigern abschließen. Leider hat meine Frau bei einem meiner Kredite mit unterschrieben. Kann ich meine Frau auch in den Vergleich mit aufnehmen?
MfG
WOMMERSEN
Hallo Herr Wommersen,
ja das können Sie. Wir nehmen bei außergerichtlichen Vergleichen regelmäßig alle Mitverpflichtete in die Vergleiche auf. Rufen Sie uns gerne an, falls Sie unsere Unterstützung beim Vergleich in Anspruch nehmen möchten.
Mit freundlichen Grüßen