Verzug der Ratenzahlungen

Sehr geehrter Herr RA Kraus,

Meine Frage bezieht sich auf den außergerichtlichen Vergleich.
Ich hatte ca. 70 000 Privatschulden bei einem grossen Inkassounternehmen. Wir haben dann einen außergerichtlichen Vergleich über 50 000 Euro vereinbart, davon 40000 als einmalzahlung und 10000 Euro in 500 Euro Raten.
Dafür habe ich bei meinem Arbeitgeber ein Darlehen von 25000 Euro und ein Darlehn von 25000 Euro von einem Bekannten aufgenommen.

Letzten Monat war ich mit einer Rate kurzeitig im Verzug und habe diese nun ausgeglichen.

Heute kam aber der Gerichtsvollzieher mit einer Forderung von 20000 Euro bei meinen Arbeitgeber.
Beim Anruf beim Inkassounternehmen sagten sie mir, dass der Vergleich durch den Verzug gescheitert sei.

Mein Arbeitgeber hat dem Inkassounternehmen sofort mitgeteilt das er den restlichen Betrag aus dem Vergleich, was ja eigentlich noch gar nicht fällig ist,überweisen würde.

Somit hätte ich den gesamtbetrag von 500 00 Euro getilgt.
Das Inkassounternehmen will aber erst nach einer Abtretungserklärung und der Zusendung des Aufhebungsvertrages entscheiden, ob sie damit einveratanden ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin schon so kurz vor dem Ziel.

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Thomas,

    bei einem außergerichtlichen Vergleich muss man unbedingt darauf achten, dass die vereinbarten Ratenzahlungen auch eingehalten werden. Denn: wenn die Zahlungen nicht erfolgen, kann wegen Verzuges der Vergleich platzen. Dann wird in der Regel wieder der gesamte Betrag zur Zahlung fällig.

    Wahrscheinlich müssen Sie neu verhandeln. Ob das Inkassobüro sich ein zweites Mal mit dem Vergleich zufrieden gibt, steht leider im Ermessen des Inkassobüros.

    Beste Grüße
    RA Andre Kraus

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