Zins- u. Nebenkosten der Forderungen

Entfallen Zins und Nebenkosten wie beisp. Inkassogebühren auf Ursprungsforderungen im Falle eines Vergleiches oder eines späteren Insolvenzverfahrens.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Küsters,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    In einem außergerichtlichen Vergleich können nach Einigung die Nebenkosten mit in den Vergleich mit aufgenommen werden, wenn dies im Vergleich vereinbart wurde.

    Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/

    Im Falle einer Insolvenz werden sie von Ihren Verbindlichkeiten (samt Nebenkosten) befreit, wenn Sie die Restschuldbefreiung erlangen.

    Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/#scrollspy-ablauf-und-dauer

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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