Gesellschaft übertragen und später Insolvenz England

Hallo,
mein Bekannter sagt, ich solle die Gesellschaft auf meine Frau übertragen, damit ich später z.B. in 2-3 Jahren, falls eine PI notwendig wird, nicht diese Gesellschaft in die Insolvenzmasse fliesst.

Momentan hätte wir nicht einmal das Vermögen um 2 Wohnsitze (Familie in ES Ich in England) zu bezahlen, wir müssen also 2-3 Jahre in ein EU-Niedrigsteuerland (Lebeunshtertungskosten & Steuern) ziehen und Reserven ansparen und wenn diese vorhanden sind, kann Frau vom Gehalt & Dividende die Lebensunterhaltungskosten begleichen und eine Firma in England eröffnen, bei der ich Mitarbeiter werde, um die englische Insolvenz zu durchleben.

Allerdings frage ich mich, welche Fristen in England einzuhalten sind, in Deutschland sieht die Insolvenzordnung z.B. Versagung der Restschuldbefreiiung vor, wenn man noch 3 Jahre vorher die Immobilie an die Frau verschenkt. Kann das so wie oben gedacht funktionieren?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Julian,

    in England herrschen andere Anfechtungsfristen als in Deutschlang. Gerne können Sie uns zu einer entsprechenden Beratung anrufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert