Steuerschulden und Privatinsolvenz

Hallo,

Ist eine zivilrechtliche Steuerschuld beim Finanzamt durch eine Privatinsolvenz auch nach der Beendigung der Privatinsolvenz hinfällig bzw. für den Schuldner getilgt, wenn der Schuldner zuvor ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gehabt hat, die Auflagen des Strafverfahrens allerdings alle erfüllt hat?

Meine persönliche Situation stellt sich wie folgt dar:

1. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 2013. Alle Auflagen erfüllt, also auch die Summe, um die es ging, bezahlt. Damit wurden die fünf strafrechtlichen der insgesamt zehn Jahre, die bei einer Steuerhinterziehung betrachtet werden, abgehakt.
2. 2014: Forderung der Nachzahlung der anderen, also zivilrechtlichen Jahre durch das Finanzamt.
3. Umzug nach England und Privatinsolvenz dort von 2015 auf 2016.
4. Jetzt: Forderung/Vollstreckungsankündigung des Finanzamtes für einige der zivilrechtlichen Jahre. Begründung: auch die zivilrechtlichen Jahre hätten die Privatinsolvenz in England überlebt, da ich eben zuvor/initial strafrechtlich verurteilt wurde.

Können Sie hier mir den richtigen Rat geben, ob die Forderung des Finanzamtes gerechtfertigt ist?

Danke im Voraus und besten Gruß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Andrew,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich sind Steuerschulden von der Restschuldbefreiung mit erfasst. Andernfalls würden viele Insolvenzen ins leere laufen, da gerade die Steuerschuld viele dazu veranlasst diesen Schritt zu gehen.
    Allerdings sieht das ganze im Falle eine Steuerhinterziehung anders aus. Die Steuerhinterziehung stellt als solche einen Straftatbestand da. Zahlungen zu denen man Strafrechtlich verurteilt wurde oder aber auch Schulden die aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung herrühren sind von der Restschuldbefreiung nicht mit erfasst.

    Für Ihren Fall besteht allerdings die Möglichkeit, die in England erlangte Restschuldbefreiung hier in Deutschland anerkennen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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