Planinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine sogenannte Planinsolvenz auch noch kurz vor der Wohlverhaltensphase möglich ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage bei der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei. Gerne beantworten wir Ihre Frage zum Thema Insolvenzrecht.

    Eine sogenannte Planinsolvenz ist auch noch kurz vor der Wohlverhaltensphase möglich. Eine Planinsolvenz bezieht sich auf eine Insolvenz, bei der ein Insolvenzplan aufgestellt wird, der die Sanierung des Unternehmens oder der Schulden des Privatperson vorsieht. Der Insolvenzplan muss von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht genehmigt werden. Es wird ein Insolvenzplan erstellt, der vorsieht, dass der Schuldner einen Teil seiner Schulden innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlt und dafür eine Restschuldbefreiung erhält. Die Wohlverhaltensphase ist der letzte Teil des Verfahrens, in der der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann.

    Es ist also durchaus möglich, dass eine Planinsolvenz auch noch kurz vor der Wohlverhaltensphase eingeleitet wird, sofern ein Insolvenzplan erstellt und genehmigt wird. Eine solche Planinsolvenz kann jedoch komplex sein und erfordert eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht.

    Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Insolvenzrecht haben oder eine Beratung zum Thema Schulden und Entschuldung wünschen, steht Ihnen unser Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung an, die Sie auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren können: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei.

    Die Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und erfolgt ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich im konkreten Fall an einen Anwalt für Insolvenzrecht.

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