Speicherfrist nach Planinsolvenz
Wenn ich eine Planinsolvenz anvisiere und diese erfolgreich abgeschlossen wird, durch Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ist dies gleichzusetzen mit der Restschuldbefreiung? Diese soll es ja offiziell hier nicht geben. Falle ich dann auch in die verkürzte Speicherfrist der Schufa und kann 6 Monate nach Beschluss dort ausgetragen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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